Burladingen ist eine Stadt im Zollernalbkreis in Baden-Württemberg.
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Zollernalbkreis
Einwohner
12.169 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
72393
Vorwahlen
07475, 07124, 07126, 07477
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Berg, Hermannsdorf, Kche, Ziegelhtte, Berg, Hermannsdorf, Küche, Ziegelhütte
Öffnungszeiten
Montag:
Dienstag:
Mittwoch:
Donnerstag:
Freitag:
Samstag:
Sonntag:
- Es gibt diverse Bebauungspläne und Änderungen in Burladingen, die regelmäßig aktualisiert werden. Beispielsweise gibt es den Bebauungsplan "Nehberghalde - 1. Änderung", bei dem auf dichtere Bebauung und die Einhaltung regionalplanerischer Vorgaben hingewiesen wurde.
- Für das Stadtgebiet existieren zahlreiche rechtsverbindliche Bebauungspläne, die auf der Homepage des Landratsamtes Zollernalbkreis eingesehen werden können. Diese Pläne regeln die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke und werden kontinuierlich aktualisiert.
- Im Amtsblatt von Burladingen wurden recently Änderungen des Flächennutzungsplans und Bebauungspläne diskutiert, einschließlich der Berücksichtigung von Umweltbelangen und der Offenlage gemäß § 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB.
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.