Crailsheim (im regionalen Dialekt [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈgʀaːlsɘ]) ist eine Stadt im Nordosten des Landes Baden-Württemberg etwa 32 km östlich von Schwäbisch Hall und 40 km südwestlich von Ansbach
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
34.862 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
74564, 74597
Vorwahlen
07951, 07954, 07904
Adresse derGroße Kreisstadtverwaltung
Website
Ortsteile
Fallteich, Holzmhle, Rotmhle, Sauerbronnen, Fallteich, Holzmühle, Rotmühle, Sauerbronnen
Gemeinde Crailsheim – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
In Crailsheim wird östlich des Volksfestplatzes ein neues Wohnquartier entwickelt, das ein achtstöckiges Hochhaus und zwei weitere Mehrfamilienhäuser umfasst. Weitere fünf Wohnhäuser mit rund 87 Wohneinheiten sind geplant. Dieses Projekt soll zwischen dem Schönebürgstadion und dem Volksfestplatz realisiert werden und inkludiert den Bau eines kleinen Parks.
Zusätzlich wird im Gebiet Sauerbronnen I ein Ärztehaus mit artverwandtem Einzelhandel und zusätzlichen Wohneinheiten gebaut, um die medizinische Versorgung in Crailsheim zu verbessern und innenstadtnahen Wohnraum zu schaffen. Das Gebiet liegt am Rand der Kernstadt, direkt an der Haller Straße, und soll an bestehende Infrastrukturen anknüpfen.
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.