Cölbe ist eine Gemeinde im mittelhessischen Landkreis Marburg-Biedenkopf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Marburg-Biedenkopf
Einwohner
6508 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
35091
Vorwahlen
06421, 06427
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Cölbe – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
- Antrag auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage im Ortsteil Schönstadt.
- Aufstellung eines Bebauungsplanes Nr. 5.21 „Vorhabenbezogener Bebauungsplan – Junger Hain“ sowie 8. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich des geplanten Bebauungsplanes Nr. 5.21.
- Billigung der aktualisierten Entwurfsunterlagen für die Erweiterung der Baufläche für die Errichtung einer Rettungswache durch die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. im Ortsteil Bürgeln.
- Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses im Ortsteil Bürgeln.
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.