Dallgow-Döberitz [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdalgoː-] ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Havelland in Brandenburg.
Bundesland
Landkreis
Havelland
Einwohner
10.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14624
Vorwahl
03322
Adresse der Gemeinde
Website
Gemeinde Dallgow-Döberitz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: Geschlossen
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dallgow-Döberitz betreffen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan E 46 “Karls” in der Gemeinde Wustermark, aber mit Auswirkungen auf Dallgow-Döberitz. Dieser Plan wurde am 17. Dezember 2024 einstimmig von den Gemeindevertretern angenommen und umfasst eine 78 Hektar große Fläche für das Karls-Feriendorf, den Bibi & Tina Freizeitpark, das Funbad, und den Karls Campus.
Zudem hat die HELMA Wohnungsbau GmbH zwei neue Wohngebiete in Dallgow-Döberitz entwickelt, eines am Wiesenblick und eines am Königsgraben, mit individuell geplanten Häusern und Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenanlagen und Spielplätzen.
Weitere Informationen sind über die geplante Bauleitplanung und kommunale Grundstücksangebote der Gemeinde Dallgow-Döberitz verfügbar.
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.