Dallgow-Döberitz [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈdalgoː-] ist eine amtsfreie Gemeinde im Osten des Landkreises Havelland in Brandenburg.
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Havelland
Einwohner
10.415 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
14624
Vorwahl
03322
Adresse der Gemeinde
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
15:00 - 17:30
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Dallgow-Döberitz betreffen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan E 46 “Karls” in der Gemeinde Wustermark, aber mit Auswirkungen auf Dallgow-Döberitz. Dieser Plan wurde am 17. Dezember 2024 einstimmig von den Gemeindevertretern angenommen und umfasst eine 78 Hektar große Fläche für das Karls-Feriendorf, den Bibi & Tina Freizeitpark, das Funbad, und den Karls Campus.
Zudem hat die HELMA Wohnungsbau GmbH zwei neue Wohngebiete in Dallgow-Döberitz entwickelt, eines am Wiesenblick und eines am Königsgraben, mit individuell geplanten Häusern und Infrastrukturmaßnahmen wie Straßenanlagen und Spielplätzen.
Weitere Informationen sind über die geplante Bauleitplanung und kommunale Grundstücksangebote der Gemeinde Dallgow-Döberitz verfügbar.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.