Dülmen ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Coesfeld und liegt zwischen Münster und dem Ruhrgebiet.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
46.877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48249
Vorwahlen
02594, 02590, 02548
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Börnste, Daldrup, Dernekamp, Empte, Leuste, Mitwick, Rödder, Visbeck, Weddern, Welte
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Dülmen hat im neuen Gewerbegebiet Dülmen-Nord Fortschritte erzielt, nachdem die Firmengruppe Bausch+Ströbel ein 4,5 Hektar großes Grundstück gekauft hat, um eine Fertigungshalle für pharmazeutische Anlagen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Erschließung des Gewerbegebiets mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens startete in der zweiten Jahreshälfte 2023, und es ist möglich, dass Bausch+Ströbel parallel zu den Erschließungsarbeiten mit dem Bau beginnen kann.
Der Bebauungsplan für Dülmen-Nord wurde 2018 rechtskräftig, nach einem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2013 und anschließenden Verhandlungen mit Landwirten und Grundstückseigentümern. Der Verkauf weiterer Grundstücke soll nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Jahr 2025 erfolgen, mit bereits laufenden Vorgesprächen mit verschiedenen Interessenten.
Zusätzlich gibt es Pläne für Wohnbaugebiete, wie das neue Wohnbaugebiet "Auf dem Bleck I" im Dernekamp, das ab Dezember 2024 vermarktet wird und bis Februar 2025 Bewerbungen annimmt.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet