Nordkirchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Coesfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59394
Vorwahlen
02596, 02599
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Berger, Piekenbrock, Altendorf, Berger, Piekenbrock
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
2. Amt für Soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
3. Bauamt Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
Gemeinde Nordkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und eines neuen Bebauungsplanes für ein Hotel mit zugehörigen Einrichtungen wie Wellnesseinrichtungen, Hallenbad, Wohnanlage, Reitanlage und hotelbezogenen Verkaufs- und Dienstleistungsflächen beschlossen. Dieser Plan ersetzt teilweise den bestehenden Bebauungsplan "Johann-Conrad-Schlaun-Schule".
- Das Recycling-Unternehmen RCS plant im Gewerbegebiet V in Nordkirchen ein neues Betriebsgelände, für das ein Bebauungsplanverfahren bereits begonnen hat. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
- Es gibt eine 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Capelle", die die Standortsicherung eines metallverarbeitenden Betriebs und die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zu gewerblichen Bauflächen umfasst.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.