Nordkirchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Coesfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59394
Vorwahlen
02596, 02599
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Berger, Piekenbrock, Altendorf, Berger, Piekenbrock
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
2. Amt für Soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
3. Bauamt Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
Gemeinde Nordkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und eines neuen Bebauungsplanes für ein Hotel mit zugehörigen Einrichtungen wie Wellnesseinrichtungen, Hallenbad, Wohnanlage, Reitanlage und hotelbezogenen Verkaufs- und Dienstleistungsflächen beschlossen. Dieser Plan ersetzt teilweise den bestehenden Bebauungsplan "Johann-Conrad-Schlaun-Schule".
- Das Recycling-Unternehmen RCS plant im Gewerbegebiet V in Nordkirchen ein neues Betriebsgelände, für das ein Bebauungsplanverfahren bereits begonnen hat. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
- Es gibt eine 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Capelle", die die Standortsicherung eines metallverarbeitenden Betriebs und die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zu gewerblichen Bauflächen umfasst.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung