Nordkirchen ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Coesfeld.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
10.166 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59394
Vorwahlen
02596, 02599
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altendorf, Berger, Piekenbrock, Altendorf, Berger, Piekenbrock
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
2. Amt für Soziale Angelegenheiten
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
3. Bauamt Nordkirchen
Hauptstraße 1
59394 Nordkirchen
Gemeinde Nordkirchen – Öffnungszeiten
- Montag:
- Dienstag:
- Mittwoch:
- Donnerstag:
- Freitag:
- Samstag:
- Sonntag:
- Der Rat der Gemeinde Nordkirchen hat die Aufstellung der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes und eines neuen Bebauungsplanes für ein Hotel mit zugehörigen Einrichtungen wie Wellnesseinrichtungen, Hallenbad, Wohnanlage, Reitanlage und hotelbezogenen Verkaufs- und Dienstleistungsflächen beschlossen. Dieser Plan ersetzt teilweise den bestehenden Bebauungsplan "Johann-Conrad-Schlaun-Schule".
- Das Recycling-Unternehmen RCS plant im Gewerbegebiet V in Nordkirchen ein neues Betriebsgelände, für das ein Bebauungsplanverfahren bereits begonnen hat. Der Baustart ist für Anfang 2026 geplant.
- Es gibt eine 6. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Nr. 16 "Gewerbegebiet Capelle", die die Standortsicherung eines metallverarbeitenden Betriebs und die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen zu gewerblichen Bauflächen umfasst.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.