Dülmen ist eine mittlere kreisangehörige Stadt im nordrhein-westfälischen Kreis Coesfeld und liegt zwischen Münster und dem Ruhrgebiet.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
46.877 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48249
Vorwahlen
02594, 02590, 02548
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Börnste, Daldrup, Dernekamp, Empte, Leuste, Mitwick, Rödder, Visbeck, Weddern, Welte
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Dülmen hat im neuen Gewerbegebiet Dülmen-Nord Fortschritte erzielt, nachdem die Firmengruppe Bausch+Ströbel ein 4,5 Hektar großes Grundstück gekauft hat, um eine Fertigungshalle für pharmazeutische Anlagen und ein Bürogebäude zu errichten. Die Erschließung des Gewerbegebiets mit dem Bau eines Regenrückhaltebeckens startete in der zweiten Jahreshälfte 2023, und es ist möglich, dass Bausch+Ströbel parallel zu den Erschließungsarbeiten mit dem Bau beginnen kann.
Der Bebauungsplan für Dülmen-Nord wurde 2018 rechtskräftig, nach einem Aufstellungsbeschluss im Jahr 2013 und anschließenden Verhandlungen mit Landwirten und Grundstückseigentümern. Der Verkauf weiterer Grundstücke soll nach Abschluss der Erschließungsarbeiten im Jahr 2025 erfolgen, mit bereits laufenden Vorgesprächen mit verschiedenen Interessenten.
Zusätzlich gibt es Pläne für Wohnbaugebiete, wie das neue Wohnbaugebiet "Auf dem Bleck I" im Dernekamp, das ab Dezember 2024 vermarktet wird und bis Februar 2025 Bewerbungen annimmt.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.