Saerbeck (gesprochen [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˌzɑːˈbɛk] mit Dehnungs-e, plattdeutsch Saorbiek) ist eine Gemeinde im nördlichen Münsterland, Kreis Steinfurt
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
7064 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48369
Vorwahl
02574
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Middendorf, Sinningen, Westladbergen, Middendorf, Sinningen, Westladbergen
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Saerbeck
Roxelner Allee 2
48369 Saerbeck
2. Bürgeramt Saerbeck
Roxelner Allee 2
48369 Saerbeck
3. Ordnungsamt Saerbeck
Roxelner Allee 2
48369 Saerbeck
Gemeinde Saerbeck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.