Nordwalde (plattdeutsch Nordwol oder Nordwoll) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen nordwestlich von Münster im Kreis Steinfurt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48356
Vorwahl
02573
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode, Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
2. Ordnungsamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
3. Standesamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
Gemeinde Nordwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt des Projekts Dömerstiege in Nordwalde ist seit Dezember 2022 rechtskräftig. Die Erschließung begann im März 2023 und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Hochbaumaßnahmen sollen Anfang 2024 starten. Die Vermarktung der Baugrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, hat begonnen und soll im Sommer 2023 fortgesetzt werden.
Zusätzlich gibt es eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für die Reitsportanlage, die städtebauliche Anpassungen und eine nutzungsorientierte Flächeninanspruchnahme ermöglicht, ohne die ökologischen und verkehrlichen Bedingungen wesentlich zu verändern.
FAQ
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.