Nordwalde (plattdeutsch Nordwol oder Nordwoll) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen nordwestlich von Münster im Kreis Steinfurt.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48356
Vorwahl
02573
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode, Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
2. Ordnungsamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
3. Standesamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
Gemeinde Nordwalde – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 15:00
- Dienstag: 08:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 15:00
- Donnerstag: 08:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 14:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt des Projekts Dömerstiege in Nordwalde ist seit Dezember 2022 rechtskräftig. Die Erschließung begann im März 2023 und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Hochbaumaßnahmen sollen Anfang 2024 starten. Die Vermarktung der Baugrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, hat begonnen und soll im Sommer 2023 fortgesetzt werden.
Zusätzlich gibt es eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für die Reitsportanlage, die städtebauliche Anpassungen und eine nutzungsorientierte Flächeninanspruchnahme ermöglicht, ohne die ökologischen und verkehrlichen Bedingungen wesentlich zu verändern.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.