Nordwalde (plattdeutsch Nordwol oder Nordwoll) ist eine Gemeinde in Nordrhein-Westfalen nordwestlich von Münster im Kreis Steinfurt.
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
9711 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48356
Vorwahl
02573
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode, Feldbauerschaft, Scheddebrock, Suttorf, Westerode
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
2. Ordnungsamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
3. Standesamt Nordwalde
Hauptstraße 33
48689 Nordwalde
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 15:00
Dienstag: 08:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 15:00
Donnerstag: 08:00 - 15:00
Freitag: 08:00 - 14:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan für den ersten Bauabschnitt des Projekts Dömerstiege in Nordwalde ist seit Dezember 2022 rechtskräftig. Die Erschließung begann im März 2023 und soll bis Ende 2023 abgeschlossen sein. Die Hochbaumaßnahmen sollen Anfang 2024 starten. Die Vermarktung der Baugrundstücke, einschließlich Einfamilienhäuser, hat begonnen und soll im Sommer 2023 fortgesetzt werden.
Zusätzlich gibt es eine 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 81 für die Reitsportanlage, die städtebauliche Anpassungen und eine nutzungsorientierte Flächeninanspruchnahme ermöglicht, ohne die ökologischen und verkehrlichen Bedingungen wesentlich zu verändern.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.