Erwitte ( Erwitte?/i) ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland und gehört zum Kreis Soest.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
16.043 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59597
Vorwahlen
02943, 02945
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Domhof, Söbberinghof, Domhof, Söbberinghof
Gemeinde Erwitte – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Erwitte betreffen die 13. Änderung des Regionalplanes Arnsberg, die Neufestlegung eines Freiraumbereiches für zweckgebundene Nutzungen, insbesondere für regenerative Energien. Es gibt keine grundsätzlichen Bedenken von Seiten der Naturschutzverbände, der Bundeswehr oder des Deutschen Wetterdienstes. however, there are considerations regarding the impact on traffic and aviation, as well as potential environmental effects that need to be addressed in subsequent planning and approval processes.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.