Geseke gehörte als sogenannte Beistadt von Soest der mittelalterlichen Hanse an und ist heute Mitglied im Hansebund der Neuzeit. des Kölner Erzbischofs und Kurfürsten, gegenüber dem Erzbistum Paderborn. Jahrhundert landwirtschaftlich geprägt und erlebte dann durch die Eisenbahnanbindung, den Aufschwung der Zementindustrie und einer Eisengießerei den Sprung in die Neuzeit. Geseke ( Geseke?/i; früher auch Gesecke) ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Soest
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
21.411 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59590
Vorwahlen
02942, 02954, 02941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bönninghausen, Bönninghausen
Gemeinde Geseke – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.