Heute sind zwei von der IHK ausgezeichnete Weltmarktführer und diverse mittelgroße mittelständische Betriebe vor Ort tätig. Jahrhundert landwirtschaftlich geprägt und erlebte dann durch die Eisenbahnanbindung, den Aufschwung der Zementindustrie und einer Eisengießerei den Sprung in die Neuzeit. Geseke ( Geseke?/i; früher auch Gesecke) ist eine Mittelstadt in Nordrhein-Westfalen, Deutschland, und gehört zum Kreis Soest. Die Stadt weist kontinuierliche Besiedlungsspuren seit der Bronzezeit (Mitteleuropa) auf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
21.411 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
59590
Vorwahlen
02942, 02954, 02941
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Bönninghausen, Bönninghausen
Gemeinde Geseke – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.