Eßlingen ist eine Ortsgemeinde im Eifelkreis Bitburg-Prüm in Rheinland-Pfalz
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
115 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54636
Vorwahl
06568
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hammerschmiede, Kimmichsweiler, Esslingen, Badenborn, Hammerschmiede, Kimmichsweiler
Gemeinde Eßlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Esslinger Gemeinderat hat beschlossen, den Durchführungsvertrag und den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Karstadt-Areal zu ändern, um den Strabag-Konzern zu ermöglichen, den Einzelhandel und die gewerbliche Nutzung zu beleben und 136 Wohnungen auf dem bisherigen Parkplatz in der Martinstraße zu bauen. Der Bau könnte 2025 beginnen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Firmengelände an der Berliner Straße/Mettinger Straße erstellt, der die Schaffung von differenziertem Wohnraum für verschiedene Nutzergruppen vorsieht, einschließlich Appartements für junges und temporäres Wohnen sowie größere Wohnungen.
Die Stadt setzt auch auf die Elektrifizierung des Busverkehrs, mit dem Ziel, das Oberleitungsnetz auszubauen und 52 neue Oberleitungsbusse anzuschaffen, um den städtischen Nahverkehr emissionsfrei zu betreiben, beginnend ab 2026.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.