Sie gehört seit dem 1
Bundesland
Landkreis
Eifelkreis Bitburg-Prüm
Einwohner
115 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
54636
Vorwahl
06568
Adresse der Verbandsverwaltung
Website
Ortsteile
Hammerschmiede, Kimmichsweiler, Esslingen, Badenborn, Hammerschmiede, Kimmichsweiler
Gemeinde Eßlingen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Esslinger Gemeinderat hat beschlossen, den Durchführungsvertrag und den Vorhaben- und Erschließungsplan für das Karstadt-Areal zu ändern, um den Strabag-Konzern zu ermöglichen, den Einzelhandel und die gewerbliche Nutzung zu beleben und 136 Wohnungen auf dem bisherigen Parkplatz in der Martinstraße zu bauen. Der Bau könnte 2025 beginnen.
Zudem wurde ein Bebauungsplan für das Firmengelände an der Berliner Straße/Mettinger Straße erstellt, der die Schaffung von differenziertem Wohnraum für verschiedene Nutzergruppen vorsieht, einschließlich Appartements für junges und temporäres Wohnen sowie größere Wohnungen.
Die Stadt setzt auch auf die Elektrifizierung des Busverkehrs, mit dem Ziel, das Oberleitungsnetz auszubauen und 52 neue Oberleitungsbusse anzuschaffen, um den städtischen Nahverkehr emissionsfrei zu betreiben, beginnend ab 2026.
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.