Die Stadt Frankenthal (Pfalz) besteht aus der Kernstadt und vier Ortsbezirken, die früher eigenständige Dörfer waren.
Bundesland
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Frankenthal (Pfalz) – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das größte Wohnungsbauprojekt in Frankenthal auf dem ehemaligen Sternjakob-Gelände kann bald beginnen. Der Bebauungsplan für das Areal befindet sich in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März beschlossen. Die Entwürfe der Bebauungspläne sollen bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt werden. Das Projekt umfasst etwa 346 freifinanzierte Wohnungen, nachdem das städtebauliche Konzept angepasst und der Geschosswohnungsbau im Bereich B geplant wurde. Die Stadt Frankenthal hat zudem die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Der Baurecht soll voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 erteilt werden.
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.