Die Stadt Frankenthal (Pfalz) besteht aus der Kernstadt und vier Ortsbezirken, die früher eigenständige Dörfer waren.
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Einwohner
48.773 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
67206–67227
Vorwahlen
06233, 06239
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Das größte Wohnungsbauprojekt in Frankenthal auf dem ehemaligen Sternjakob-Gelände kann bald beginnen. Der Bebauungsplan für das Areal befindet sich in der Endphase und wird voraussichtlich Ende März beschlossen. Die Entwürfe der Bebauungspläne sollen bis zum 10. März 2025 öffentlich ausgelegt werden. Das Projekt umfasst etwa 346 freifinanzierte Wohnungen, nachdem das städtebauliche Konzept angepasst und der Geschosswohnungsbau im Bereich B geplant wurde. Die Stadt Frankenthal hat zudem die Sozialbauquote für zwei Jahre ausgesetzt, um die Realisierung des Projekts zu ermöglichen. Der Baurecht soll voraussichtlich bis Ende des ersten Quartals 2025 erteilt werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.