Dezember 2007 eingemeindeten Orten Ernstroda und Finsterbergen) wohnten am 31. Im heutigen Gebiet der Stadt Friedrichroda (zusammen mit den am 1
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7115 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99894
Vorwahl
03623
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Friedrichroda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Friedrichroda arbeitet an der Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans, für die eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Zudem gibt es Bekanntmachungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen für verschiedene Bereiche der Stadt und ihrer Ortsteile, wie zum Beispiel die Alexandrinenstraße, Berghotel, Gewerbegebiet Neue Mitte und weitere spezifische Gebiete in Ernstroda, Cumbach und Finsterbergen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf