Die Stadt ist einer von drei staatlich anerkannten Heilklimatischen Kurorten in Thüringen. Friedrichroda ist eine Kleinstadt im Landkreis Gotha
Bundesland
Landkreis
Einwohner
7115 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
99894
Vorwahl
03623
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Friedrichroda – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Stadt Friedrichroda arbeitet an der Bekanntmachung der 3. Änderung des Flächennutzungsplans, für die eine frühzeitige Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchgeführt wird. Zudem gibt es Bekanntmachungen zur Aufstellung von Bebauungsplänen für verschiedene Bereiche der Stadt und ihrer Ortsteile, wie zum Beispiel die Alexandrinenstraße, Berghotel, Gewerbegebiet Neue Mitte und weitere spezifische Gebiete in Ernstroda, Cumbach und Finsterbergen.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.