Geithain (umgangssprachlich: Geidn) ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6775 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04643
Vorwahlen
034341, 034346
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geithain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Geithain wird der Bebauungsplan für das Einzelhandelszentrum an der Colditzer Straße überarbeitet. Aldi plant ein neues, größeres Gebäude mit 1055 Quadratmetern Verkaufsfläche, während Edeka an die Colditzer Straße umsiedeln und ein neues Gebäude mit 2250 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen will. Zudem sollen ein Textilmarkt und eine Drogerie-Kette hinzukommen. Der bestehende Netto-Markt verlagert sein Geschäft in die Peniger Straße und übernimmt die heutige Edeka-Immobilie, was eine Vergrößerung auf 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche bedeutet.
Zusätzlich arbeitet die Stadt Geithain an der Erweiterung des Wohngebietes Südhang, um weitere Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen. Das Plangebiet soll um etwa 18.345 Quadratmeter erweitert werden, um ca. 18 Einfamilienhäuser zu ermöglichen.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.