Geithain (umgangssprachlich: Geidn) ist eine Kleinstadt im Süden des Landkreises Leipzig.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6775 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
04643
Vorwahlen
034341, 034346
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Geithain – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 16:00
- Mittwoch: Geschlossen
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Geithain wird der Bebauungsplan für das Einzelhandelszentrum an der Colditzer Straße überarbeitet. Aldi plant ein neues, größeres Gebäude mit 1055 Quadratmetern Verkaufsfläche, während Edeka an die Colditzer Straße umsiedeln und ein neues Gebäude mit 2250 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen will. Zudem sollen ein Textilmarkt und eine Drogerie-Kette hinzukommen. Der bestehende Netto-Markt verlagert sein Geschäft in die Peniger Straße und übernimmt die heutige Edeka-Immobilie, was eine Vergrößerung auf 1000 Quadratmeter Verkaufsfläche bedeutet.
Zusätzlich arbeitet die Stadt Geithain an der Erweiterung des Wohngebietes Südhang, um weitere Bauplätze für Einfamilienhäuser zu schaffen. Das Plangebiet soll um etwa 18.345 Quadratmeter erweitert werden, um ca. 18 Einfamilienhäuser zu ermöglichen.
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.