Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Grasberg

Grasberg (plattdeutsch Grasbarg) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
7908 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28879
Vorwahl
04208
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eickedorf, Grasberg, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf, Eickedorf, Grasdorf, Heidberg, Huxfeld, Mittelsmoor, Schmalenbeck, Tarmstedtermoor, Wilstedtermoor, Wörpedorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Grasberg plant die Realisierung eines 9 ha großen Gewerbegebiets zwischen Wörpe und Wörpedorfer Straße, trotz Bedenken hinsichtlich des Hochwasserschutzes und der hydraulischen Belastung des Flusses. Die öffentliche Auslegung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes Nr. 51 "Gewerbegebiet Grasberg-West" fand vom 29.01.2024 bis 01.03.2024 statt.

Zusätzlich gibt es Pläne für den Bebauungsplan Nr. 52 "Wörpedorfer Straße 31, Cordes-Grasberg", mit einer öffentlichen Auslegung ab dem 19.03.2024.

Weiterhin sind Änderungen des Flächennutzungsplanes und Bebauungspläne für andere Bereiche wie "Kirchdamm / Seehausen II" und "Eickedorfer Vorweiden II" in Planung, mit entsprechenden öffentlichen Auslegungen und Beteiligungsverfahren.

Es gab auch Diskussionen über neue Pläne für den Wohnpark Eickedorf, wo anstelle eines Seniorenwohnparks Sozialwohungen entstehen sollen, was zu Bedenken und Fragen unter den Bürgern führte.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Kann ein Bebauungsplan geändert werden?

Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:

  • Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
  • Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
  • Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
  • Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten

Das Änderungsverfahren umfasst:

  1. Aufstellungsbeschluss
  2. Erarbeitung des Änderungsentwurfs
  3. Öffentlichkeitsbeteiligung
  4. Abwägung der Stellungnahmen
  5. Satzungsbeschluss
  6. Bekanntmachung

In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.

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Einfacher und qualifizierter Bebauungsplan

Es besteht kein gesetzlicher Zwang, in einem Bebauungsplan alle Regelungen zu treffen, die möglich wären. Damit die Bewertung von Bauprojekten die einzige Rechtsgrundlage für die Beurteilung von Bauprojekten darstellt, müssen jedoch mindestens vier Feststellungen getroffen werden:

  • Die Art der baulichen Nutzung

  • Das Maß der baulichen Nutzung

  • Die überbaubaren Grundstücksflächen

  • Die örtlichen Verkehrsflächen

Sind alle vier Mindestfestsetzungen getroffen, spricht man von einem „qualifizierten Bebauungsplan“ gemäß § 30 Abs. 1 BauGB, in dem die Zulässigkeit von dem Vorhaben abschließend geregelt ist. Die allermeisten Bebauungspläne fallen in diese Kategorie.

Wenn eine dieser vier Bedingungen nicht erfüllt ist, handelt es sich um einen einfachen Bebauungsplan. .

Ein einfacher und qualifizierter Entwicklungsplan durchläuft bei seiner Erstellung die gleichen Verfahrensschritte. Die Entscheidung für einen einfachen Bebauungsplan bedeutet nicht, dass das Verfahren in dem Sinne "vereinfacht" wird, dass Verfahrensschritte entfallen, wie bei einem vereinfachten Planänderungsverfahren.