Lilienthal (Plattdeutsch Leendaal oder Lelendaal) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen und grenzt unmittelbar an die Stadt Bremen.
Bundesland
Landkreis
Osterholz
Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28865
Vorwahlen
04298, 04792, 04208, 04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Lilienthal, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus, Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus
Adressen:
1. Gemeinde Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
2. Einwohnermeldeamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
3. Ordnungsamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
Gemeinde Lilienthal – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lilienthal hat am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 117 „Lüningseer Straße“ getroffen.
Der Bebauungsplan Nr. 145 „Parkplatz Molkerei Dehlwes“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in der Wümme-Zeitung in Kraft getreten.
Die 15. Flächennutzungsplanberichtigung für den Bebauungsplan Nr. 88 „Klostermoor“ – 3. Änderung wurde am 23.09.2024 festgestellt.
Die Außenbereichssatzung Nr. 15 „Westerweder Straße“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.