Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Bebauungsplan24 Lilienthal

Lilienthal (Plattdeutsch Leendaal oder Lelendaal) ist eine Gemeinde im Landkreis Osterholz in Niedersachsen und grenzt unmittelbar an die Stadt Bremen.
Bundesland
Niedersachsen
Landkreis
Osterholz
Einwohner
19.922 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
28865
Vorwahlen
04298, 04792, 04208, 04292
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Lilienthal, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus, Barten, Friesenhof, Jasdorf, Kahlbusch, Mörken, Moorsehden, Neuenkrug, Rehburg, Selkau, Timmbrook, Trupermoor, Voßberg, Wildhaus
Adressen:
1. Gemeinde Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
2. Einwohnermeldeamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
3. Ordnungsamt Lilienthal, Am Markt 1, 28865 Lilienthal
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00 Dienstag: 09:00 - 12:00 Mittwoch: 09:00 - 12:00 Donnerstag: 09:00 - 12:00 Freitag: 09:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lilienthal hat am 18.09.2024 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 117 „Lüningseer Straße“ getroffen.

Der Bebauungsplan Nr. 145 „Parkplatz Molkerei Dehlwes“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen und ist mit der Bekanntmachung in der Wümme-Zeitung in Kraft getreten.

Die 15. Flächennutzungsplanberichtigung für den Bebauungsplan Nr. 88 „Klostermoor“ – 3. Änderung wurde am 23.09.2024 festgestellt.

Die Außenbereichssatzung Nr. 15 „Westerweder Straße“ wurde am 23.09.2024 als Satzung beschlossen.

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.

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Der Flächennutzungsplan (1. Stufe der Bauleitplanung)

Der Flächennutzungsplan (FNP) bzw. Bebauungsplan (ULUP) ist eines der wichtigsten Instrumente der Bauleitplanung. Er dient gemäß § 3 Abs. 1 Flächennutzungsplanungsgesetz dazu, die räumliche Struktur der Stadt festzulegen und die Grundtypologie des Plangebiets zu definieren. Zu diesem Zweck legt der Flächennutzungsplan den allgemeinen Zuschnitt des Plangebiets fest, einschließlich der Lage von Wohngebieten, Gewerbegebieten, Industriegebieten, öffentlichen Gebäuden, Parks und Plätzen, Straßen usw., und gibt Auskunft über die gewünschte Bevölkerungsdichte.

Zusätzlich zu den rechtlichen Anforderungen muss der LUP bestimmte Kriterien hinsichtlich der Qualität des Planungsprozesses erfüllen. Dazu gehört, dass der LUP auf einer umfassenden Untersuchung der bestehenden Verhältnisse in der betreffenden Region beruhen muss und dass er die Interessen der Menschen, die in unmittelbarer Nähe des geplanten Gebiets leben, berücksichtigen muss.

Nach § 4 Absatz 2 des Raumordnungsgesetzes muss der FNP folgende Bestandteile enthalten:

- Eine Beschreibung der Gesamtsituation im Plangebiet;

- eine Bestandsaufnahme der bestehenden Flächennutzungen im Plangebiet;

eine Analyse der Auswirkungen der geplanten Entwicklung auf die Umwelt, den Natur- und Landschaftsschutz;

eine Darlegung der Ziele, die mit der geplanten Entwicklung verfolgt werden.