Gröditz ist eine Kleinstadt im Landkreis Meißen in Sachsen in der Röderaue zwischen Riesa und Elsterwerda.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01609
Vorwahl
035263
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gröditz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat am 17.12.2024 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet vom 13.01.2025 bis 16.02.2025 statt. Die Planunterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz und dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen verfügbar. Stellungnahmen können elektronisch, schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Gröditz.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.