Gröditz ist eine Kleinstadt im Landkreis Meißen in Sachsen in der Röderaue zwischen Riesa und Elsterwerda.
Bundesland
Landkreis
Einwohner
6893 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
01609
Vorwahl
035263
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Gemeinde Gröditz – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Dienstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 17:30
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
13:00 - 15:30
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Stadtrat der Stadt Gröditz hat am 17.12.2024 den Vorentwurf zur Änderung des Flächennutzungsplans zum Bebauungsplan Nr. 17 „Photovoltaik-Freiflächenanlage Am Wasserturm“ beschlossen. Die öffentliche Auslegung der Unterlagen findet vom 13.01.2025 bis 16.02.2025 statt. Die Planunterlagen sind elektronisch auf der Homepage der Stadt Gröditz und dem Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen verfügbar. Stellungnahmen können elektronisch, schriftlich oder mündlich bei der Stadtverwaltung abgegeben werden. Der Geltungsbereich umfasst verschiedene Flurstücke in der Gemarkung Gröditz.
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.