Gärtringen ist eine Gemeinde im Landkreis Böblingen in Baden-Württemberg
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.657 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
71116
Vorwahl
07034
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Waldhöfe
Gemeinde Gärtringen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Gemeinderat der Gemeinde Gärtringen hat am 08.10.2024 den Bebauungsplan „Neue Ortsmitte – Teilbereich 1“ und die dazu gehörigen örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Der Plan trat mit der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Zudem wurde am 05.11.2024 der Bebauungsplan „Gewerbegebiet am S-Bahnhof, 2. Änderung“ und der Bebauungsplan „Hauptstraße, Max-Eyth-Straße, Rohrweg, 1. Änderung“ beschlossen. Diese Pläne umfassen Änderungen im Flächennutzungsplan und berücksichtigen various Umwelt- und Naturschutzbelange.
Weiterhin wurde der Aufhebungsbeschluss des Bebauungsplans „Nördlich des Rohrwegs“ (genehmigt am 10.03.1956) im beschleunigten Verfahren gefasst und eine Abschöpfung planungsbedingter Bodenwertsteigerungen im Gebiet beschlossen.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.