Das im Kreis Steinfurt/Deutschland, Bundesland Nordrhein-Westfalen liegende Stadtgebiet wird auch der Region Tecklenburger Land zugeordnet. Die Kleinstadt Hörstel (plattdeutsch Hüörsel) befindet sich am nordwestlichsten Ausläufer des Teutoburger Waldes
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.506 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48477
Vorwahlen
05454, 05459, 05978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elseck, Glashütte, Gravenhorst, Hagenort, Harkenberg, Knobben, Ostenwalde, Poggenort, Schultenort, Uthuisen
Adressen:
1. Stadt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
2. Bürgeramt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
3. Ordnungsamt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Beyer-Deiting“ im Stadtteil Bevergern wurde am 24.06.2020 mit einstimmigem Beschluss des Rates bestätigt. Dieser Plan war nach intensiver Vorarbeit der Bauverwaltung und interfraktionellen Absprachen in der „Biber-Runde“ vorbereitet. Trotz langer Kenntnis der Pläne durch alle Parteien hatte die CDU Bedenken geäußert, die jedoch nicht den Konsens der anderen Parteien im Rat beeinflussten.
Zusätzlich ist die Entwicklung des ehemaligen Flugplatzareals in Hörstel als Energie-Innovationspark geplant, mit Schwerpunkten auf nachhaltiger Energieversorgung, Photovoltaik-Anlagen und einem intelligenten Stromnetz.
FAQ
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.