Halfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83128
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mhldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf, Sonnendorf, Wölkham, Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mühldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf
Adressen:
1. Gemeinde Halfing, Hauptstraße 1, 83129 Halfing
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Mühlstraße 8, 83022 Rosenheim
Gemeinde Halfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche Rolle spielt der Flächennutzungsplan in der Stadtplanung?
Der Flächennutzungsplan (FNP) spielt eine zentrale Rolle in der Stadtplanung:
- Leitbild: Er stellt das städtebauliche Entwicklungskonzept für die Gesamtgemeinde dar.
- Koordination: Koordiniert verschiedene Nutzungsansprüche an den Boden.
- Vorbereitung: Bildet die Grundlage für detailliertere Bebauungspläne.
- Langfristigkeit: Plant die Entwicklung für 10-15 Jahre voraus.
- Abstimmung: Fördert die Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden.
- Bürgerbeteiligung: Ermöglicht frühzeitige Einbindung der Öffentlichkeit.
Der FNP ist ein wichtiges Instrument für eine nachhaltige und geordnete Stadtentwicklung.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.