Halfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83128
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mhldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf, Sonnendorf, Wölkham, Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mühldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf
Adressen:
1. Gemeinde Halfing, Hauptstraße 1, 83129 Halfing
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Mühlstraße 8, 83022 Rosenheim
Gemeinde Halfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.