Halfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83128
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mhldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf, Sonnendorf, Wölkham, Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mühldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf
Adressen:
1. Gemeinde Halfing, Hauptstraße 1, 83129 Halfing
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Mühlstraße 8, 83022 Rosenheim
Gemeinde Halfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.