Halfing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Rosenheim und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Halfing.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
2788 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83128
Vorwahl
08055
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mhldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf, Sonnendorf, Wölkham, Eberloh, Egg, Fahrtbichl, Forchtenegg, Gehersberg, Graben, Grafing, Gunzenham, Hangendobel, Haslach, Hofbau, Holzham, Immling, Irlach, Lungham, Mühldorf, Racherting, Rothmoos, Rundorf
Adressen:
1. Gemeinde Halfing, Hauptstraße 1, 83129 Halfing
2. Landratsamt Rosenheim, Königstraße 24, 83022 Rosenheim
3. Wasserwirtschaftsamt Rosenheim, Mühlstraße 8, 83022 Rosenheim
Gemeinde Halfing – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.