Hebertsfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84332
Vorwahl
08721
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ainlehen, Auhof, Bernhof, Brandlöd, Brunnhäusl, Delzöd, Edhof, Eklhub, Faltermeier, Faulkäs, Feichten, Feitshof, Ferlin, Fischgartl, Freiling, Freiung, Frstberg, Gallhub, Gaßlsberg, Gern, Gnadenöd, Griffl, Grub, Gschaidmaier, Guglmucken, Gutenöd, Hagen, Haid, Handlmoos, Handlöd, Hansöd, Haslhub, Hausbeck, Henglberg, Hinteraichberg, Högl, Höllmhl, Hollkronöd, Holz, Holzapfel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
2. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 10, 84326 Eggenfelden
3. Einwohnermeldeamt Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
Gemeinde Hebertsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was sind die typischen Darstellungen in einem Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan enthält typischerweise folgende Darstellungen:
- Wohnbauflächen
- Gemischte Bauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Sonderbauflächen (z.B. Einkaufszentren, Hochschulen)
- Grünflächen
- Waldflächen
- Landwirtschaftliche Flächen
- Verkehrsflächen
- Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
- Wasserflächen
- Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft
Diese Darstellungen geben einen Überblick über die geplante Nutzung des gesamten Gemeindegebiets.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.