Hebertsfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84332
Vorwahl
08721
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ainlehen, Auhof, Bernhof, Brandlöd, Brunnhäusl, Delzöd, Edhof, Eklhub, Faltermeier, Faulkäs, Feichten, Feitshof, Ferlin, Fischgartl, Freiling, Freiung, Frstberg, Gallhub, Gaßlsberg, Gern, Gnadenöd, Griffl, Grub, Gschaidmaier, Guglmucken, Gutenöd, Hagen, Haid, Handlmoos, Handlöd, Hansöd, Haslhub, Hausbeck, Henglberg, Hinteraichberg, Högl, Höllmhl, Hollkronöd, Holz, Holzapfel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
2. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 10, 84326 Eggenfelden
3. Einwohnermeldeamt Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
Gemeinde Hebertsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.