Hebertsfelden ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3710 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84332
Vorwahl
08721
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Ainlehen, Auhof, Bernhof, Brandlöd, Brunnhäusl, Delzöd, Edhof, Eklhub, Faltermeier, Faulkäs, Feichten, Feitshof, Ferlin, Fischgartl, Freiling, Freiung, Frstberg, Gallhub, Gaßlsberg, Gern, Gnadenöd, Griffl, Grub, Gschaidmaier, Guglmucken, Gutenöd, Hagen, Haid, Handlmoos, Handlöd, Hansöd, Haslhub, Hausbeck, Henglberg, Hinteraichberg, Högl, Höllmhl, Hollkronöd, Holz, Holzapfel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
2. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 10, 84326 Eggenfelden
3. Einwohnermeldeamt Hebertsfelden, Hauptstraße 1, 84376 Hebertsfelden
Gemeinde Hebertsfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.