Heinrichsthal ist eine Gemeinde im unterfränkischen Landkreis Aschaffenburg und ein Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft Heigenbrücken
Bundesland
Regierungsbezirk
Unterfranken
Landkreis
Einwohner
823 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63871
Vorwahl
06020
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Schedergrund, Wehrstapel, Schedergrund, Wehrstapel
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Heinrichsthal, Hauptstraße 1, 83083 Heinrichsthal
2. Ordnungsamt Heinrichsthal, Kirchweg 5, 83083 Heinrichsthal
3. Bürgeramt Heinrichsthal, Schulstraße 10, 83083 Heinrichsthal
Gemeinde Heinrichsthal – Öffnungszeiten
- Montag:
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FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf