Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Herne

Sie ist kreisfreie Stadt im Regierungsbezirk Arnsberg und in der Landesplanung als Mittelzentrum ausgewiesen
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Einwohner
156.621 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
44623–44629,44649–44653Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
02323, 02325
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Herne
Adressen:
1. Stadt Herne - Bürgeramt
Bahnhofstraße 1
44623 Herne

2. Jobcenter Herne
Wilhelmstraße 4
44623 Herne

3. Finanzamt Herne
Am Stadtgarten 1
44623 Herne
Öffnungszeiten
Montag: 07:30 - 16:00 Dienstag: 07:30 - 16:00 Mittwoch: 07:30 - 15:30 Donnerstag: 07:30 - 15:30 Freitag: 07:30 - 15:30 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
- Im Funkenbergquartier-Ost werden konkrete Pläne für den östlichen Teil des 60.000 Quadratmeter großen Geländes entwickelt, einschließlich der Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, vielen Grünflächen, und einem zusätzlichen Quartiersparkhaus. Die Funkenbergquartier-Entwicklungsgesellschaft (FEG) hat alle Grundstücke aufgekauft und plant den Abriss von Hallen, um Platz zu schaffen. Der Bebauungsplan soll bis Ende 2025 erstellt sein, bevor die Bauarbeiten beginnen.

- Auf der Entwicklungsfläche des ehemaligen Katasteramtes an der Richard-Wagner-Straße wird eine Bebauung mit attraktiven Mehrfamilienhäusern geplant. Ein Bebauungsplan ist in Aufstellung, und der Verkauf des Grundstücks an einen Investor ist für Ende 2024 geplant.

- Die Stadt Herne führt Bürgerdialoge durch, um über verschiedene Planungs- und Bauvorhaben, einschließlich des Bebauungsplans in der Richard-Wagner-Straße, zu informieren und die Öffentlichkeit zu beteiligen. Diese Dialoge bieten eine Plattform für den Austausch zwischen Bürgern und der Stadt.

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Vor 1960 wurden die meisten Bebauungspläne für die Bundesrepublik Deutschland (BRD) erstellt, bevor 1961 das Bundesbaugesetz verabschiedet wurde. Sie gelten weiterhin fort, solange sie nicht geltendem Recht widersprechen, also ihr Inhalt noch Gegenstand eines Bebauungsplans sein könnte. Diese Bebauungspläne werden übergeleitete Bebauungspläne genannt. 

Ein Bebauungsplan hat erhebliche und langfristige Auswirkungen auf die Verfügbarkeit, den Wert und die Erscheinung einer Fläche. Deshalb werden Bebauungspläne nach einem im BauGB geregelten Verfahren aufgestellt, mit dem sichergestellt werden soll, dass bei der Planung alle Belange und Probleme sorgfältig erfasst bzw. erkannt und gerecht abgewogen werden. Vor allem die umfassende Beteiligung aller Betroffenen und der Öffentlichkeit soll sichergestellt werden.