Hohen Neuendorf ist eine Stadt im Landkreis Oberhavel im Land Brandenburg
Bundesland
Brandenburg
Landkreis
Oberhavel
Einwohner
26.658 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
16540, 16556, 16562
Vorwahl
03303
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Hohen Neuendorf
Friedrich-Engels-Straße 22
16540 Hohen Neuendorf
2. Bürgeramt Hohen Neuendorf
Bahnhofstraße 19
16540 Hohen Neuendorf
3. Ordnungsamt Hohen Neuendorf
Friedrich-Engels-Straße 22
16540 Hohen Neuendorf
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
14:00 - 17:00
Mittwoch: Geschlossen
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: Geschlossen
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Hohen Neuendorf sind umfangreiche Bebauungspläne im Gange. Die Stadtverordneten haben die Bebauung der Flächen rechts und links der Oranienburger Straße (B96) befürwortet, wo etwa 630 Wohnungen entstehen sollen, was möglicherweise den Abriss des chinesischen Restaurants „Himmelspagode“ bedeuten könnte.
Ein weiterer Bebauungsplan, Nr. 76, konzentriert sich auf das Gebiet nördlich der Uhlandstraße zwischen Schiller- und Wielandstraße im Stadtteil Bergfelde. Dieser Plan zielt auf die Entwicklung eines allgemeinen Wohngebiets ab und soll die bestehende Nutzung fortsetzen, mit dem Fokus auf Innenentwicklung und der Nutzung bestehender Infrastruktur. Der Plan berücksichtigt auch die Grundsätze der Raumordnung und die Sicherung der Grundversorgung.
Die Planung erfolgt im Einklang mit dem Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg und anderen übergeordneten Planungen, um eine flächensparende Baudichte und die Minimierung der Inanspruchnahme von Freiflächen zu gewährleisten.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.