Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Hopsten

Hopsten ist eine Gemeinde an der Nordspitze der westfälischen Region Tecklenburger Land (Kreis Steinfurt), durch dessen Lage es als Tor zu Westfalen bezeichnet wird
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
7704 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48496
Vorwahlen
05458, 05457
Adresse der Gemeinde
Bunte Straße 35, 48496 Hopsten
Bunte Straße 35, 48496 Hopsten 48496 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Ortsteile
Aa, Aa-Bauerschaft, Börnebrink, Breischen, Rschendorf, Staden, Aa, Aa-Bauerschaft, Börnebrink, Breischen, Rüschendorf, Staden
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten

2. Bürgeramt Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten

3. Ordnungsamt Hopsten
Hauptstraße 6
48496 Hopsten
Gemeinde Hopsten – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 14:00 - 15:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?

"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:

  • Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
  • Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
  • Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
  • Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
  • Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen

Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung