Die Kleinstadt Hörstel (plattdeutsch Hüörsel) befindet sich am nordwestlichsten Ausläufer des Teutoburger Waldes. Sie wurde am 1
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
20.506 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
48477
Vorwahlen
05454, 05459, 05978
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Elseck, Glashütte, Gravenhorst, Hagenort, Harkenberg, Knobben, Ostenwalde, Poggenort, Schultenort, Uthuisen
Adressen:
1. Stadt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
2. Bürgeramt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
3. Ordnungsamt Hörstel
Rathausplatz 1
48477 Hörstel
Gemeinde Hörstel – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
14:00 - 15:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan „Beyer-Deiting“ im Stadtteil Bevergern wurde am 24.06.2020 mit einstimmigem Beschluss des Rates bestätigt. Dieser Plan war nach intensiver Vorarbeit der Bauverwaltung und interfraktionellen Absprachen in der „Biber-Runde“ vorbereitet. Trotz langer Kenntnis der Pläne durch alle Parteien hatte die CDU Bedenken geäußert, die jedoch nicht den Konsens der anderen Parteien im Rat beeinflussten.
Zusätzlich ist die Entwicklung des ehemaligen Flugplatzareals in Hörstel als Energie-Innovationspark geplant, mit Schwerpunkten auf nachhaltiger Energieversorgung, Photovoltaik-Anlagen und einem intelligenten Stromnetz.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.