Altenkattbek, Barkhorn, Bramkamp, Dammstedt, Jevenstedterteich, Kolshorn, Kreuzkoppel, Nienkattbek, Pollhorn, Schwabe und Spannan liegen im Gemeindegebiet. Die Gemeinde ist Verwaltungssitz des Amtes Jevenstedt
Bundesland
Kreis
Rendsburg-Eckernförde
Einwohner
3392 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
24808
Vorwahl
04337
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe, Altenkattbek, Barkhorn, Brahmkamp, Dammstedt, Jevenstedterfeld, Jevenstedterteich, Kreuzkoppel, Papenkamp, Pollhorn, Schwabe
Adressen:
1. Gemeinde Jevenstedt
Hauptstraße 40
24739 Jevenstedt
2. Amtsgericht Rendsburg
Am Kreishaus 1
24768 Rendsburg
3. Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Am Alten Markt 1
24768 Rendsburg
Gemeinde Jevenstedt – Öffnungszeiten
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FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.