Johanniskirchen ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
2520 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84381
Vorwahl
08564
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Albanöd, Ammersdorf, Apfelbach, Bahnzaun, Brand, Brunndobl, Dannschachten, Dummeldorf, Fabach, Gerlstetten, Gietzering, Gmain, Gschaid, Guteneck, Haselbach, Heißenhub, Holzmann, Holzweber, Kauschöd, Keföd, Kennersberg, Kölblöd, Kraham, Lapperding, Lengham, Miesing, Minihof, Oberbubach, Oberpfaffing, Oberreut, Oberstadl, Pötzing, Poppenwimm, Rabenbrunn, Reisawimm, Rudlfing, Sarzen, Schaföd, Schlßlöd, Schornbach
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Johanniskirchen, Hauptstraße 1, 84428 Johanniskirchen
2. Landratsamt Rottal-Inn, Ludwigstraße 4, 84326 Gangkofen
3. Amtsgericht Eggenfelden, Klosterstraße 1, 84375 Eggenfelden
Gemeinde Johanniskirchen – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.