Wurmannsquick ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84329
Vorwahl
08725
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Angerstorf, Baumgarten, Berg, Brandstetten, Deimel, Denharten, Dersch, Dirnaich, Ebner, Ed, Egelsberg, Eglsee, Einberg, Einöd, Etzenberg, Freiling, Frotzenberg, Grinzing, Grnthal, Grnwimm, Guggenberg, Heckenschneid, Hennthal, Hickerstall, Hinterloh, Holz, Hub, Kalteneck, KarreraHolz, Kreuzhäusl, Kronwitten, Khstetten, Laimbichl, Leiten, Lohbruck, MaieraBerg, MaieraHolz, Meiln, Oberleitenbach
Adressen:
1. Gemeinde Wurmannsquick
Hauptstraße 9
84329 Wurmannsquick
2. Finanzamt Landau an der Isar
Dieselstraße 6
94405 Landau an der Isar
3. Landkreis Rottal-Inn
Am Rathausplatz 1
84326 Gangkofen
Gemeinde Wurmannsquick – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Worin unterscheiden sich Bebauungsplan und Flächennutzungsplan?
Die Hauptunterschiede zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan sind:
- Detaillierungsgrad:
Bebauungsplan: Sehr detailliert, regelt konkrete Bebauung einzelner Grundstücke
Flächennutzungsplan: Grobe Richtlinien für größere Gebiete - Rechtliche Verbindlichkeit:
Bebauungsplan: Rechtsverbindlich für Bürger und Verwaltung
Flächennutzungsplan: Nur innerhalb der Verwaltung bindend - Maßstab:
Bebauungsplan: Meist 1:1000 oder 1:500
Flächennutzungsplan: Meist 1:10000 oder 1:5000 - Geltungsbereich:
Bebauungsplan: Begrenztes Gebiet
Flächennutzungsplan: Gesamtes Gemeindegebiet
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.