Wurmannsquick ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84329
Vorwahl
08725
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Angerstorf, Baumgarten, Berg, Brandstetten, Deimel, Denharten, Dersch, Dirnaich, Ebner, Ed, Egelsberg, Eglsee, Einberg, Einöd, Etzenberg, Freiling, Frotzenberg, Grinzing, Grnthal, Grnwimm, Guggenberg, Heckenschneid, Hennthal, Hickerstall, Hinterloh, Holz, Hub, Kalteneck, KarreraHolz, Kreuzhäusl, Kronwitten, Khstetten, Laimbichl, Leiten, Lohbruck, MaieraBerg, MaieraHolz, Meiln, Oberleitenbach
Adressen:
1. Gemeinde Wurmannsquick
Hauptstraße 9
84329 Wurmannsquick
2. Finanzamt Landau an der Isar
Dieselstraße 6
94405 Landau an der Isar
3. Landkreis Rottal-Inn
Am Rathausplatz 1
84326 Gangkofen
Gemeinde Wurmannsquick – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeuten die verschiedenen Farben in einem Bebauungsplan?
Die Farben in einem Bebauungsplan haben eine standardisierte Bedeutung gemäß der Planzeichenverordnung:
- Gelb: Wohnbauflächen
- Orange: Gemischte Bauflächen
- Lila: Gewerbliche Bauflächen
- Grau: Sonderbauflächen
- Hellrot: Straßenverkehrsflächen
- Hellgrün: Öffentliche Grünflächen
- Dunkelgrün: Private Grünflächen
- Blau: Wasserflächen
- Braun: Flächen für die Landwirtschaft
- Dunkelgrün mit Baumdarstellung: Waldflächen
Diese Farbgebung erleichtert das schnelle Erfassen der geplanten Nutzungen. Zusätzlich werden oft Schraffuren oder Symbole verwendet, um weitere Details zu kennzeichnen.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.