Wurmannsquick ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84329
Vorwahl
08725
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Angerstorf, Baumgarten, Berg, Brandstetten, Deimel, Denharten, Dersch, Dirnaich, Ebner, Ed, Egelsberg, Eglsee, Einberg, Einöd, Etzenberg, Freiling, Frotzenberg, Grinzing, Grnthal, Grnwimm, Guggenberg, Heckenschneid, Hennthal, Hickerstall, Hinterloh, Holz, Hub, Kalteneck, KarreraHolz, Kreuzhäusl, Kronwitten, Khstetten, Laimbichl, Leiten, Lohbruck, MaieraBerg, MaieraHolz, Meiln, Oberleitenbach
Adressen:
1. Gemeinde Wurmannsquick
Hauptstraße 9
84329 Wurmannsquick
2. Finanzamt Landau an der Isar
Dieselstraße 6
94405 Landau an der Isar
3. Landkreis Rottal-Inn
Am Rathausplatz 1
84326 Gangkofen
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.