Wurmannsquick ist ein Markt im niederbayerischen Landkreis Rottal-Inn.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Rottal-Inn
Einwohner
3458 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
84329
Vorwahl
08725
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Aicha, Angerstorf, Baumgarten, Berg, Brandstetten, Deimel, Denharten, Dersch, Dirnaich, Ebner, Ed, Egelsberg, Eglsee, Einberg, Einöd, Etzenberg, Freiling, Frotzenberg, Grinzing, Grnthal, Grnwimm, Guggenberg, Heckenschneid, Hennthal, Hickerstall, Hinterloh, Holz, Hub, Kalteneck, KarreraHolz, Kreuzhäusl, Kronwitten, Khstetten, Laimbichl, Leiten, Lohbruck, MaieraBerg, MaieraHolz, Meiln, Oberleitenbach
Adressen:
1. Gemeinde Wurmannsquick
Hauptstraße 9
84329 Wurmannsquick
2. Finanzamt Landau an der Isar
Dieselstraße 6
94405 Landau an der Isar
3. Landkreis Rottal-Inn
Am Rathausplatz 1
84326 Gangkofen
Gemeinde Wurmannsquick – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.