Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

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Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Karlsdorf-Neuthard

Karlsdorf-Neuthard ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Baden-Württemberg
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76689
Vorwahl
07251
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutohofBruchsal, AutohofBruchsal
Adressen:
1. Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard

2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard

3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00 Dienstag: 08:00 - 12:00 Mittwoch: 08:00 - 12:00 Donnerstag: 08:00 - 12:00 Freitag: 08:00 - 12:00 Samstag: Geschlossen Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Nachverdichtung Neuthard I, 1. Änderung" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und am 17.12.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Plan und die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.

Der Plan betrifft das Grundstück an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, wo das bestehende Wohnhaus erweitert, ein Carport hinzugefügt und ein neues Wohnhaus mit Garage anstelle des bestehenden Schuppens errichtet werden soll. Dieses Vorhaben unterstützt die Modernisierung des Ortskerns und schafft zusätzlichen Wohnraum.

Die Satzung und alle Anlagen können im Rathaus Karlsdorf-Neuthard oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.

FAQ

Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?

Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:

Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):

  • Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
  • Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
  • Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile

Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):

  • Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
  • Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
  • Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
  • Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
  • Nachbarliche Interessen berücksichtigen

Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.

Was ist ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
  • Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
  • Verkehrsflächen und Grünflächen

Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.