Karlsdorf-Neuthard ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76689
Vorwahl
07251
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutohofBruchsal, AutohofBruchsal
Adressen:
1. Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Nachverdichtung Neuthard I, 1. Änderung" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und am 17.12.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Plan und die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Plan betrifft das Grundstück an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, wo das bestehende Wohnhaus erweitert, ein Carport hinzugefügt und ein neues Wohnhaus mit Garage anstelle des bestehenden Schuppens errichtet werden soll. Dieses Vorhaben unterstützt die Modernisierung des Ortskerns und schafft zusätzlichen Wohnraum.
Die Satzung und alle Anlagen können im Rathaus Karlsdorf-Neuthard oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.