Karlsdorf-Neuthard ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76689
Vorwahl
07251
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutohofBruchsal, AutohofBruchsal
Adressen:
1. Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Nachverdichtung Neuthard I, 1. Änderung" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und am 17.12.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Plan und die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Plan betrifft das Grundstück an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, wo das bestehende Wohnhaus erweitert, ein Carport hinzugefügt und ein neues Wohnhaus mit Garage anstelle des bestehenden Schuppens errichtet werden soll. Dieses Vorhaben unterstützt die Modernisierung des Ortskerns und schafft zusätzlichen Wohnraum.
Die Satzung und alle Anlagen können im Rathaus Karlsdorf-Neuthard oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.