Karlsdorf-Neuthard ist eine Gemeinde im Landkreis Karlsruhe in Baden-Württemberg (Deutschland).
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
10.746 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
76689
Vorwahl
07251
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
AutohofBruchsal, AutohofBruchsal
Adressen:
1. Gemeinde Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
2. Ordnungsamt Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
3. Bürgerbüro Karlsdorf-Neuthard
Hauptstraße 1
76689 Karlsdorf-Neuthard
Gemeinde Karlsdorf-Neuthard – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Der Bebauungsplan "Nachverdichtung Neuthard I, 1. Änderung" wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt und am 17.12.2024 vom Gemeinderat der Gemeinde Karlsdorf-Neuthard beschlossen. Der Plan und die damit verbundenen örtlichen Bauvorschriften treten mit der Bekanntmachung in Kraft.
Der Plan betrifft das Grundstück an der Kreuzung Marienstraße/Schulstraße, wo das bestehende Wohnhaus erweitert, ein Carport hinzugefügt und ein neues Wohnhaus mit Garage anstelle des bestehenden Schuppens errichtet werden soll. Dieses Vorhaben unterstützt die Modernisierung des Ortskerns und schafft zusätzlichen Wohnraum.
Die Satzung und alle Anlagen können im Rathaus Karlsdorf-Neuthard oder auf der Homepage der Gemeinde eingesehen werden.
FAQ
Was ist eine Geschossflächenzahl (GFZ) im Bebauungsplan?
Die Geschossflächenzahl (GFZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks in Bezug auf die Geschossfläche. Sie gibt an, wie viel Quadratmeter Geschossfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche zulässig sind. Beispiele:
- GFZ 0,8: Die Geschossfläche darf 80% der Grundstücksfläche betragen
- GFZ 1,2: Die Geschossfläche darf 120% der Grundstücksfläche betragen
Zur Geschossfläche zählen die Flächen aller Vollgeschosse, einschließlich der Umfassungswände. Die GFZ ermöglicht eine Steuerung der Bebauungsdichte und beeinflusst das Erscheinungsbild eines Gebiets.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.