Kasendorf ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken) und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Kasendorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
2435 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95359
Vorwahlen
09228, 09229, 09220
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Azendorf, Dörnhof, Heubsch, KrummeFohre, Lichtentanne, Lopp, Neudorf, Papiermhle, Peesten, Pöhl, Reuth, RotherHgel, Welschenkahl, Wstendorf, Zultenberg, Azendorf, Dörnhof, Heubsch, KrummeFohre, Lichtentanne, Lopp, Neudorf, Papiermühle, Peesten, Pöhl, Reuth, RotherHügel, Welschenkahl, Wüstendorf, Zultenberg
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kasendorf
Hauptstraße 1
95359 Kasendorf
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 21
95326 Kulmbach
3. Finanzamt Kulmbach
Bahnhofstraße 9
95326 Kulmbach
Gemeinde Kasendorf – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.