Stadtsteinach ist eine Stadt im nordöstlichen Teil des oberfränkischen Landkreises Kulmbach und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Stadtsteinach
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
3118 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
95346
Vorwahl
09225
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Birken, Eisenberg, Frankenreuth, Grndlein, Gumpersdorf, Höfles, Hummendorf, Oberzaubach, Osenbaum, Petschen, Römersreuth, Schwand, Unterzaubach, Vorderreuth, Zaubach, Birken, Eisenberg, Frankenreuth, Gründlein, Gumpersdorf, Höfles, Hummendorf, Oberzaubach, Osenbaum, Petschen, Römersreuth, Schwand, Unterzaubach, Vorderreuth, Zaubach
Adressen:
1. Stadtverwaltung Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
2. Standesamt Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
3. Ordnungsamt Stadtsteinach
Hauptstraße 42
95346 Stadtsteinach
Gemeinde Stadtsteinach – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.