Presseck ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1698 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95355, 95131
Vorwahl
09222
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermhle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumhle, Ochsengarten, Papiermhle, Petersmhle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmhle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth, Waffenhammer, Wildenstein, Wustuben, Zettlitz, Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermühle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumühle, Ochsengarten, Papiermühle, Petersmühle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmühle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth
Adressen:
1. Gemeinde Presseck
Hauptstraße 1
95755 Presseck
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 12
95326 Kulmbach
3. Bezirksamt Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Gemeinde Presseck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.