Presseck ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1698 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95355, 95131
Vorwahl
09222
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermhle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumhle, Ochsengarten, Papiermhle, Petersmhle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmhle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth, Waffenhammer, Wildenstein, Wustuben, Zettlitz, Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermühle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumühle, Ochsengarten, Papiermühle, Petersmühle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmühle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth
Adressen:
1. Gemeinde Presseck
Hauptstraße 1
95755 Presseck
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 12
95326 Kulmbach
3. Bezirksamt Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Gemeinde Presseck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was bedeutet "Erschließung" im Kontext eines Bebauungsplans?
"Erschließung" im Bebauungsplan bezieht sich auf die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur, um ein Grundstück nutzbar und bebaubar zu machen. Dies umfasst:
- Verkehrserschließung: Straßen, Wege, Parkplätze
- Technische Erschließung: Anschlüsse an Wasser-, Abwasser-, Strom- und Gasnetze
- Kommunikationsinfrastruktur: Telefon- und Internetleitungen
- Entwässerung: Regenwasserableitung und ggf. Versickerungsanlagen
- Öffentliche Einrichtungen: z.B. Straßenbeleuchtung, Bushaltestellen
Der Bebauungsplan legt fest, wie die Erschließung erfolgen soll und welche Flächen dafür vorgesehen sind. Die Kosten der Erschließung können teilweise auf die Grundstückseigentümer umgelegt werden.