Presseck ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1698 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95355, 95131
Vorwahl
09222
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermhle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumhle, Ochsengarten, Papiermhle, Petersmhle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmhle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth, Waffenhammer, Wildenstein, Wustuben, Zettlitz, Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermühle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumühle, Ochsengarten, Papiermühle, Petersmühle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmühle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth
Adressen:
1. Gemeinde Presseck
Hauptstraße 1
95755 Presseck
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 12
95326 Kulmbach
3. Bezirksamt Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Gemeinde Presseck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Wie kann ich Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten?
Sie können auf folgende Weise Einsicht in einen Bebauungsplan erhalten:
- Besuch des Bauamts: Viele Gemeinden bieten Einsicht vor Ort an.
- Online-Portale: Viele Städte stellen Bebauungspläne digital zur Verfügung.
- Schriftliche Anfrage: Sie können eine Kopie des Plans anfordern.
- Öffentliche Auslegung: Während der Planaufstellung liegen Entwürfe öffentlich aus.
- Ratsinformationssysteme: Oft sind Pläne hier einsehbar.
Tipp: Kontaktieren Sie das lokale Bauamt für genaue Informationen zum Zugang.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.