Presseck ist ein Markt im Landkreis Kulmbach (Regierungsbezirk Oberfranken).
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberfranken
Landkreis
Einwohner
1698 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
95355, 95131
Vorwahl
09222
Adresse derMarktverwaltung
Website
Ortsteile
Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermhle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumhle, Ochsengarten, Papiermhle, Petersmhle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmhle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth, Waffenhammer, Wildenstein, Wustuben, Zettlitz, Braunersreuth, Breiteneben, Elbersreuth, Elbersreuthermühle, Köstenberg, Kreuzknock, Kunreuth, Neumühle, Ochsengarten, Papiermühle, Petersmühle, Pinzenhof, Premeusel, Schlackenmühle, Schlopp, Schnebes, Schöndorf, Trottenreuth
Adressen:
1. Gemeinde Presseck
Hauptstraße 1
95755 Presseck
2. Landratsamt Kulmbach
Ludwigstraße 12
95326 Kulmbach
3. Bezirksamt Oberfranken
Ludwigstraße 20
95444 Bayreuth
Gemeinde Presseck – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein qualifizierter Bebauungsplan?
Ein qualifizierter Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der mindestens folgende Festsetzungen enthält:
- Art der baulichen Nutzung
- Maß der baulichen Nutzung
- Überbaubare Grundstücksflächen
- Örtliche Verkehrsflächen
Qualifizierte Bebauungspläne ermöglichen:
- Eine detaillierte Steuerung der städtebaulichen Entwicklung
- Die Beurteilung von Bauvorhaben direkt auf Grundlage des Plans
- Einen vereinfachten Genehmigungsprozess für Bauvorhaben
Sie bieten ein hohes Maß an Planungssicherheit für Gemeinden und Bauherren.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.