Kasseburg ist eine Gemeinde im Kreis Herzogtum Lauenburg in Schleswig-Holstein.
Bundesland
Kreis
Herzogtum Lauenburg
Einwohner
583 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
22929
Vorwahl
04154
Adresse der Amtsverwaltung
Website
Ortsteile
Kasseburg
Adressen:
1. Gemeinde Kasseburg
Hauptstraße 1
23813 Kasseburg
2. Amtsverwaltung Kasseburg
Am Markt 2
23813 Kasseburg
3. Landkreis Herzogtum Lauenburg
Möllner Straße 1
21493 Schwarzenbek
Gemeinde Kasseburg – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kasseburg beziehen sich auf die verfügbaren rechtskräftigen Bebauungspläne, die auf der Website der Gemeinde Kasseburg eingesehen werden können. Ein spezifischer Bebauungsplan, wie der Bebauungsplan Nr. 5, ist als PDF-Dokument verfügbar. Weitere Details oder Änderungen an den Bebauungsplänen sind jedoch in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.