Kaufungen ist eine mittelgroße Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34260
Vorwahl
05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
2. Einwohnermeldeamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
3. Ordnungsamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
Gemeinde Kaufungen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufungen sind several Bebauungsplan- und Infrastrukturmaßnahmen im Gange:
- Gründung des Gemeindewerks Kaufungen GmbH und Co. KG im Jahr 2013.
- Bau von Wohngebäuden zwischen 2014 und 2017, einschließlich eines Zwölffamilienhauses mit Sozialwohnungen und einer Photovoltaikanlage.
- Verkehrsentwicklungskonzept 2030, das jedoch durch die Planung des Neubaus der BAB 44 behindert wird.
- Radweg-Verbindung zwischen Niederkaufungen und Vollmarshausen in Planung, aber durch die Autobahntrasse verzögert.
- Einbindung in übergeordnete Verkehrsplanungen wie den Regionalplan Nordhessen und den Nahverkehrsplan der Stadt Kassel.
- Planung und Ausschreibung für ein integriertes Verkehrskonzept mit Bundesfördermitteln.
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Kann ein Bebauungsplan geändert werden?
Ja, ein Bebauungsplan kann geändert werden. Gründe für eine Änderung können sein:
- Anpassung an veränderte städtebauliche Ziele
- Reaktion auf wirtschaftliche oder demografische Entwicklungen
- Berücksichtigung neuer gesetzlicher Vorgaben
- Korrektur von Fehlern oder Unklarheiten
Das Änderungsverfahren umfasst:
- Aufstellungsbeschluss
- Erarbeitung des Änderungsentwurfs
- Öffentlichkeitsbeteiligung
- Abwägung der Stellungnahmen
- Satzungsbeschluss
- Bekanntmachung
In bestimmten Fällen kann ein vereinfachtes Verfahren angewendet werden.