Kaufungen ist eine mittelgroße Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34260
Vorwahl
05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
2. Einwohnermeldeamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
3. Ordnungsamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
Gemeinde Kaufungen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufungen sind several Bebauungsplan- und Infrastrukturmaßnahmen im Gange:
- Gründung des Gemeindewerks Kaufungen GmbH und Co. KG im Jahr 2013.
- Bau von Wohngebäuden zwischen 2014 und 2017, einschließlich eines Zwölffamilienhauses mit Sozialwohnungen und einer Photovoltaikanlage.
- Verkehrsentwicklungskonzept 2030, das jedoch durch die Planung des Neubaus der BAB 44 behindert wird.
- Radweg-Verbindung zwischen Niederkaufungen und Vollmarshausen in Planung, aber durch die Autobahntrasse verzögert.
- Einbindung in übergeordnete Verkehrsplanungen wie den Regionalplan Nordhessen und den Nahverkehrsplan der Stadt Kassel.
- Planung und Ausschreibung für ein integriertes Verkehrskonzept mit Bundesfördermitteln.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.