Kaufungen ist eine mittelgroße Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34260
Vorwahl
05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
2. Einwohnermeldeamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
3. Ordnungsamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
Gemeinde Kaufungen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufungen sind several Bebauungsplan- und Infrastrukturmaßnahmen im Gange:
- Gründung des Gemeindewerks Kaufungen GmbH und Co. KG im Jahr 2013.
- Bau von Wohngebäuden zwischen 2014 und 2017, einschließlich eines Zwölffamilienhauses mit Sozialwohnungen und einer Photovoltaikanlage.
- Verkehrsentwicklungskonzept 2030, das jedoch durch die Planung des Neubaus der BAB 44 behindert wird.
- Radweg-Verbindung zwischen Niederkaufungen und Vollmarshausen in Planung, aber durch die Autobahntrasse verzögert.
- Einbindung in übergeordnete Verkehrsplanungen wie den Regionalplan Nordhessen und den Nahverkehrsplan der Stadt Kassel.
- Planung und Ausschreibung für ein integriertes Verkehrskonzept mit Bundesfördermitteln.
FAQ
Wie werden Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen geregelt?
Ausnahmen und Befreiungen von Bebauungsplan-Festsetzungen sind möglich:
Ausnahmen (§ 31 Abs. 1 BauGB):
- Müssen im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen sein
- Können unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen werden
- Beispiel: Überschreitung der Baugrenze für untergeordnete Bauteile
Befreiungen (§ 31 Abs. 2 BauGB):
- Möglich, auch wenn nicht im Bebauungsplan vorgesehen
- Erfordern besondere Gründe (z.B. städtebauliche Gründe, Härtefälle)
- Dürfen Grundzüge der Planung nicht berühren
- Öffentliche Belange nicht beeinträchtigen
- Nachbarliche Interessen berücksichtigen
Beide Möglichkeiten bieten Flexibilität bei der Anwendung des Bebauungsplans, unterliegen aber strengen Voraussetzungen.
Wie verbindlich sind die Festsetzungen in einem Bebauungsplan?
Die Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind rechtlich verbindlich für alle Bauvorhaben im Geltungsbereich des Plans. Das bedeutet:
- Baugenehmigungen müssen den Festsetzungen entsprechen.
- Bauherren und Architekten müssen sich bei der Planung an die Vorgaben halten.
- Die Gemeinde ist an die Festsetzungen gebunden und darf keine davon abweichenden Baugenehmigungen erteilen.
Allerdings gibt es Möglichkeiten für Ausnahmen und Befreiungen unter bestimmten Umständen, die im Baugesetzbuch geregelt sind.