Kaufungen ist eine mittelgroße Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
12.629 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34260
Vorwahl
05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Stadt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
2. Einwohnermeldeamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
3. Ordnungsamt Kaufungen, Rathausstraße 1, 34260 Kaufungen
Gemeinde Kaufungen – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kaufungen sind several Bebauungsplan- und Infrastrukturmaßnahmen im Gange:
- Gründung des Gemeindewerks Kaufungen GmbH und Co. KG im Jahr 2013.
- Bau von Wohngebäuden zwischen 2014 und 2017, einschließlich eines Zwölffamilienhauses mit Sozialwohnungen und einer Photovoltaikanlage.
- Verkehrsentwicklungskonzept 2030, das jedoch durch die Planung des Neubaus der BAB 44 behindert wird.
- Radweg-Verbindung zwischen Niederkaufungen und Vollmarshausen in Planung, aber durch die Autobahntrasse verzögert.
- Einbindung in übergeordnete Verkehrsplanungen wie den Regionalplan Nordhessen und den Nahverkehrsplan der Stadt Kassel.
- Planung und Ausschreibung für ein integriertes Verkehrskonzept mit Bundesfördermitteln.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Baugrenze" im Bebauungsplan?
Eine Baugrenze im Bebauungsplan ist eine Linie, die die überbaubare Grundstücksfläche begrenzt. Wichtige Merkmale sind:
- Gebäude und Gebäudeteile dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Baugrenzen können ein Baufenster bilden, das den maximalen Bebauungsrahmen festlegt.
- Kleinere Bauteile wie Balkone oder Erker dürfen die Baugrenze in der Regel geringfügig überschreiten.
Baugrenzen dienen dazu, einheitliche Bebauungsstrukturen zu schaffen und ausreichende Abstände zwischen Gebäuden sicherzustellen.