Der kontinuierliche Bevölkerungsanstieg der Gemeinde geht einerseits auf die Industriegebiete zurück, welche die Gemeinde zum Teil mit der Stadt Kassel teilt, andererseits auch auf die ausgewiesenen Neubaugebiete
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34253
Vorwahlen
0561, 05608
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
2. Bürgeramt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
3. Ordnungsamt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
Gemeinde Lohfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lohfelden hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 61 „Hauptstraße - zentraler Bereich“ aufgestellt. Dieser Plan ist Teil einer Flächennutzungsplanänderung (ZRK 84 „Hauptstraße Lohfelden“), die eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie die Sicherung der Wohn- und Nahversorgungsstrukturen in Lohfelden zum Ziel hat.
- Der Änderungsbereich liegt in den Ortsteilen Crumbach und Ochshausen und umfasst etwa 7,9 ha.
- Die Planung sieht Änderungen in der Darstellung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Grünflächen vor.
- Der zentrale Versorgungsbereich entlang der Hauptstraße mit einem Lebensmittelmarkt und anderen Nutzungen soll gesichert werden.
- Die geplante Nachverdichtung und energetische Sanierung des Quartiers entsprechen den Leitzielen des Regionalplans und des kommunalen Entwicklungsplans.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.