Lohfelden ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
14.252 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34253
Vorwahlen
0561, 05608
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
2. Bürgeramt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
3. Ordnungsamt Lohfelden
Hauptstraße 2
34253 Lohfelden
Gemeinde Lohfelden – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die Gemeinde Lohfelden hat im Parallelverfahren den Bebauungsplan Nr. 61 „Hauptstraße - zentraler Bereich“ aufgestellt. Dieser Plan ist Teil einer Flächennutzungsplanänderung (ZRK 84 „Hauptstraße Lohfelden“), die eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung sowie die Sicherung der Wohn- und Nahversorgungsstrukturen in Lohfelden zum Ziel hat.
- Der Änderungsbereich liegt in den Ortsteilen Crumbach und Ochshausen und umfasst etwa 7,9 ha.
- Die Planung sieht Änderungen in der Darstellung von Wohnbauflächen, gemischten Bauflächen und Grünflächen vor.
- Der zentrale Versorgungsbereich entlang der Hauptstraße mit einem Lebensmittelmarkt und anderen Nutzungen soll gesichert werden.
- Die geplante Nachverdichtung und energetische Sanierung des Quartiers entsprechen den Leitzielen des Regionalplans und des kommunalen Entwicklungsplans.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.