Die einzige Großstadt Nordhessens ist nach Frankfurt am Main und Wiesbaden die drittgrößte Stadt und eines von zehn Oberzentren des Landes Hessen. Kassel (bis 1926 amtlich Cassel) ist eine kreisfreie Stadt, Verwaltungssitz des gleichnamigen Regierungsbezirkes und des Landkreises Kassel
Bundesland
Regierungsbezirk
Einwohner
200.406 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
34117–34134, 34355Vorlage:Infobox Gemeinde in Deutschland/Wartung/PLZ enthält Text
Vorwahlen
0561, 05543
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Essigberg, Kassel, Essigberg
Adressen:
1. Stadt Kassel, Rathaus, Obere Königsstraße 8, 34117 Kassel
2. Finanzamt Kassel, Wilhelmshöher Allee 73, 34121 Kassel
3. Agentur für Arbeit Kassel, Friedrich-Ebert-Straße 20, 34117 Kassel
Gemeinde Kassel – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
In Kassel gibt es mehrere aktuelle Entwicklungen zum Thema Bebauungsplan:
- Im Vorderen Westen soll an der Breitscheidstraße 33 ein Neubau mit 25 Wohnungen entstehen, jedoch hat der Bauträger M&I Kattenstraße GmbH & Co. KG seinen Vertrag zur Schaffung von 16 Sozialwohnungen offenbar gebrochen und plant stattdessen Eigentumswohnungen.
- Im Salzmann-Areal in Bettenhausen läuft die bauliche Umsetzung eines Projekts, das die Erhaltung der historischen Bebauung, den Bau von Sozialwohnungen, einer Kindertagesstätte und kulturellen Nutzungen umfasst. Die Arbeiten begannen 2021.
- Im Gewerbegebiet Waldau-West gibt es ein laufendes Bebauungsplanverfahren, das sich auf die Neugestaltung und Erweiterung des ältesten Teilbereichs des Industrieparks Kassel bezieht. Der aktuelle Entwurf stammt von November 2024.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.