Helsa ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34298
Vorwahlen
05602, 05604, 05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
2. Ordnungsamt Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Gemeinde Helsa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Helsa betreffen die 1. Anderung des Bebauungsplanes "helsa-PARK und Einzelhandel" in der Stadt Gefrees. Diese Anderung wurde gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Errichtung eines drei- bis viergeschossigen Pflegeheims mit 88 Wohneinheiten. Der Stadtrat hat dem Vorhaben zugestimmt, da die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen sprechen. Das Verfahren wurde am 5. Mai 2022 eingeleitet.
FAQ
Was ist ein einfacher Bebauungsplan?
Ein einfacher Bebauungsplan ist ein Bebauungsplan, der nicht alle Mindestfestsetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans enthält. Charakteristika sind:
- Er regelt nur einzelne Aspekte der städtebaulichen Ordnung.
- Fehlende Festsetzungen werden nach § 34 oder § 35 BauGB beurteilt.
- Er wird oft in bereits bebauten Gebieten eingesetzt, um bestehende Strukturen zu erhalten oder behutsam weiterzuentwickeln.
Einfache Bebauungspläne bieten mehr Flexibilität, erfordern aber eine sorgfältigere Prüfung bei Bauanträgen.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.