Helsa ist eine Gemeinde im nordhessischen Landkreis Kassel.
Bundesland
Regierungsbezirk
Landkreis
Einwohner
5604 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
34298
Vorwahlen
05602, 05604, 05605
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
2. Ordnungsamt Helsa
Hauptstraße 1
34298 Helsa
3. Finanzamt Kassel
Wilhelmshöher Allee 73
34121 Kassel
Gemeinde Helsa – Öffnungszeiten
- Montag: 09:00 - 12:00
- Dienstag: 09:00 - 12:00
- Mittwoch: 09:00 - 12:00
- Donnerstag: 09:00 - 12:00
- Freitag: 09:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Helsa betreffen die 1. Anderung des Bebauungsplanes "helsa-PARK und Einzelhandel" in der Stadt Gefrees. Diese Anderung wurde gemäß § 13a Baugesetzbuch durchgeführt und umfasst die Errichtung eines drei- bis viergeschossigen Pflegeheims mit 88 Wohneinheiten. Der Stadtrat hat dem Vorhaben zugestimmt, da die zentrale Lage und gute Erreichbarkeit der Versorgungseinrichtungen sprechen. Das Verfahren wurde am 5. Mai 2022 eingeleitet.
FAQ
Wie lange ist ein Bebauungsplan gültig?
Ein Bebauungsplan hat grundsätzlich eine unbegrenzte Gültigkeit. Er bleibt in Kraft, bis er:
- Durch einen neuen Bebauungsplan ersetzt wird
- Förmlich aufgehoben wird
- Für rechtswidrig erklärt wird (z.B. durch ein Gerichtsurteil)
- Funktionslos wird (wenn die tatsächlichen Verhältnisse stark von den Festsetzungen abweichen)
Gemeinden sind verpflichtet, ihre Bebauungspläne regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf anzupassen, um ihre Aktualität und Zweckmäßigkeit sicherzustellen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.