Kelheim ist die Kreisstadt des gleichnamigen Landkreises im Regierungsbezirk Niederbayern und liegt an Donau und Main-Donau-Kanal zwischen Ingolstadt und Regensburg
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Einwohner
16.779 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
93309
Vorwahl
09441
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Ortsteile
Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau, Affecking, Goldberg, Gronsdorf, Hohenpfahl, Klösterl, Michelsberg, Nierand, Oberau, Schlott, Schulerloch, Schwaben, Stausacker, Unterau
Adressen:
1. Stadt Kelheim, Rathausplatz 1, 93309 Kelheim
2. Landratsamt Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
3. Finanzamt Regensburg - Dienststelle Kelheim, Bahnhofstraße 1, 93309 Kelheim
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kelheim umfassen die Änderung und Überarbeitung verschiedener Bebauungs- und Grünordnungspläne.
- Der Bauausschuss der Stadt Kelheim hat am 17.07.2023 den vorhabenbezogenen Bebauungs- und Grünordnungsplan Nr. 127 "Solarpark Thaldorf" beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.
- Die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes Nr. 47 "Großberghofen-Siedlung" durch das Deckblatt Nr. 01 wurde im Oktober 2023 für die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden gebilligt.
- Weitere Überarbeitungen und Änderungen betreffen die Bebauungs- und Grünordnungspläne Nr. 36 "Am Pflegerspitz", Nr. 45 "Geishof-Erweiterung-Überarbeitung" und andere.
FAQ
Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?
Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:
- Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
- Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
- Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
- Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf
Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:
- Demographischer Wandel
- Wirtschaftliche Entwicklungen
- Neue gesetzliche Vorgaben
- Veränderte Umweltbedingungen
Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.