Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kempten (Allgäu)

Kempten ist nach Augsburg die zweitgrößte Stadt des Regierungsbezirks und gilt als eine der ältesten Städte Deutschlands, da sie bereits in der Antike in einem schriftlichen Dokument genannt wurde. Kempten (Allgäu) (schwäbisch Kempte) ist eine kreisfreie Stadt mit über 70.000 Einwohnern im Allgäu im bayerischen Regierungsbezirk Schwaben
Bundesland
Regierungsbezirk
Schwaben
Einwohner
69.053 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
87435, 87437, 87439, 87438
Vorwahl
0831
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
Stadt Kempten (Allgäu)
Rathausplatz 1
87435 Kempten

Landratsamt Oberallgäu
Kanzelstraße 5
87527 Sonthofen

Agentur für Arbeit Kempten
Kaiserstraße 1
87435 Kempten
Öffnungszeiten
Montag: Dienstag: Mittwoch: Donnerstag: Freitag: Samstag: Sonntag:
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Kempten (Allgäu) betreffen vor allem die allgemeine Verfügbarkeit und Anwendung der Bebauungspläne:

- Bebauungspläne der Stadt Kempten sind im städtischen Geoportal und im BayernAtlas verfügbar.
- Diese Pläne bilden die Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen und enthalten Festsetzungen zur Art und zum Maß der baulichen Nutzung sowie zur bebaubaren Grundstücksfläche.
- Es gibt rechtskräftige Bebauungspläne in verschiedenen Stadtbereichen, wie z.B. im Bereich 7 mit Plänen wie Leubas-Süd und Heisinger Straße.

Es gibt keine spezifischen, brandneuen Projekte oder Entscheidungen zu Bebauungsplänen in den aktuellen Quellen.

FAQ

Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?

Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:

  • Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
  • Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
  • Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
  • Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung

Typische Festsetzungen umfassen:

  • Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
  • Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
  • Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
  • Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
  • Verkehrsflächen
  • Grünflächen und Pflanzgebote
  • Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
  • Flächen für den Gemeinbedarf

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.

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Zweistufigkeit der Bauleitplanung

Das deutsche Bundesgesetz über die Bauleitplanung (BauGB) sieht ein zweistufiges Verfahren für die Bauleitplanung vor. In der ersten Stufe wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, in dem die allgemeinen Grundsätze der künftigen Entwicklung der Stadt festgelegt werden. Dieser vorläufige Plan dient als Grundlage für die spätere gesetzliche Regelung der Stadtentwicklung.

In Deutschland wird die Bauleitplanung von den Landesregierungen geregelt. Jede Landesregierung erarbeitet einen entsprechenden Bauleitplan, der konkrete Vorgaben für die Umsetzung des Bauleitplanvorentwurfs macht. Ein Bundesgesetz regelt das Gesamtverfahren.

Das BauGB sieht ein zweistufiges Vorgehen bei der Bauleitplanung vor. Zunächst wird ein vorbereitender Bauleitplan aufgestellt, der die allgemeinen Grundsätze der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung festlegt. In einem zweiten Schritt wird ein verbindlicher Bauleitplan aufgestellt, der die genauen Regeln für die Umsetzung des vorläufigen Plans festlegt.