Die Gemeinde Kerken liegt am unteren Niederrhein im Westen von Nordrhein-Westfalen und ist eine kreisangehörige Gemeinde des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf.
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
12.564 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
47647
Vorwahl
02833
Adresse der Gemeinde
Website
Adressen:
1. Gemeinde Kerken
Rathausplatz 1
47533 Kerken
2. Kreis Viersen
Friedrichstraße 50
41747 Viersen
3. Bezirksregierung Düsseldorf
Cecilienallee 2
40474 Düsseldorf
Gemeinde Kerken – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Das neue Wohngebiet in Aldekerk, das im Mai 2024 vermarktet werden soll, bietet 77 Grundstücke für Einfamilienhäuser, acht Baugrundstücke für Doppelhäuser und elf Grundstücke für Mehrfamilienhäuser. Das Gebiet liegt in fußläufiger Entfernung zum Bahnhof, Schulen und Freizeitmöglichkeiten und wird mit Internet und Nahwärmeversorgung ausgestattet.
Die Vergabe der Grundstücke für Einfamilien- und Doppelhäuser erfolgt nach einem transparenten Punktesystem, während die Grundstücke für Mehrfamilienhäuser in einem Bieterverfahren vergeben wurden.
Weitere spezifische Bebauungspläne für Kerken selbst sind in den bereitgestellten Quellen nicht erwähnt.
FAQ
Welche rechtliche Verbindlichkeit hat ein Flächennutzungsplan?
Die rechtliche Verbindlichkeit eines Flächennutzungsplans ist begrenzt:
- Keine direkte Rechtswirkung gegenüber Bürgern
- Bindend für Behörden und öffentliche Planungsträger
- Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
- "Anpassungspflicht" für Bebauungspläne an den FNP
- Keine unmittelbare Grundlage für die Erteilung von Baugenehmigungen
- Möglichkeit der Normenkontrollklage für bestimmte Betroffene
Der FNP dient als strategisches Planungsinstrument und entfaltet seine Wirkung hauptsächlich innerhalb der Verwaltung und gegenüber anderen Planungsträgern.
Was ist ein Flächennutzungsplan?
Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:
- Wohnbauflächen
- Gewerbliche Bauflächen
- Grünflächen
- Verkehrsflächen
- Flächen für Gemeinbedarf
Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.