Kevelaer ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Sie ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47623–47627
Vorwahlen
02832, 02838
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadt Kevelaer
Rathausplatz 1
47623 Kevelaer
2. Kreis Kleve
Wilhelmstraße 26
47533 Kleve
3. Finanzamt Kleve
Hagsche Straße 1
47533 Kleve
Öffnungszeiten
Montag: 08:00 - 12:00
Dienstag: 08:00 - 12:00
13:30 - 15:30
Mittwoch: 08:00 - 12:00
Donnerstag: 08:00 - 12:00
Freitag: 08:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
In Kevelaer sindSeveral Bebauungspläne und Änderungsverfahren aktuell im Gange:
- Bebauungsplan Nr. 104 für die Wohnbaufläche Rheinstraße: Öffentliche Auslegung fand vom 16.12.2024 bis 26.01.2025 statt.
- Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Aent Vorst (Kevelaer Nr. 103): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Bebauungsplan für den Solarpark Wember Straße (Kevelaer Nr. 102): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Änderungsverfahren für das Wohngebiet Hüls (Kevelaer Nr. 85): Teil A und Teil B sind in verschiedenen Verfahrensschritten.
- Neuordnung des Gewerbegebietes Süd (Kevelaer Nr. 84): Vorentwurf und Begründung sind verfügbar.
Diese Pläne umfassen verschiedene Schritte wie frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung und Abwägung, bevor sie als Satzung beschlossen und bekanntgemacht werden.
FAQ
Was sind die typischen Inhalte eines Bebauungsplans?
Ein Bebauungsplan enthält typischerweise:
- Planzeichnung: Graphische Darstellung der Festsetzungen
- Textliche Festsetzungen: Ergänzende Regelungen zur Planzeichnung
- Begründung: Erläuterung der Planungsziele und -inhalte
- Umweltbericht: Darstellung der Umweltauswirkungen der Planung
Typische Festsetzungen umfassen:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl)
- Bauweise (z.B. offene oder geschlossene Bauweise)
- Überbaubare Grundstücksflächen (Baugrenzen, Baulinien)
- Verkehrsflächen
- Grünflächen und Pflanzgebote
- Flächen für Ver- und Entsorgungsanlagen
- Flächen für den Gemeinbedarf
Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:
- Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
- Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Beratung in den zuständigen Ausschüssen
- Beschlussfassung durch den Gemeinderat
Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.