Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

Wohnungsnummer oder Angaben zur Wohnung oder Eigentümer falls bekannt

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

Zusätzlicher Auszug (löschen)

Sonderpreis:
Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.
Grundbuchauszüge, etc. zu anderen Orten können Sie nach Abschluss dieser Bestellung zum Sonderpreis hinzufügen

Ich bestelle hiermit

Berechtigtes Interesse angeben

Eigentümerdaten

Bestelldetails

Ihre Daten (Besteller)

Falls die Daten digital verfügbar sind, erfolgt die Zusendung per EMail, ansonsten per Post an diese Adresse

Zahlungsart wählen

Die Gesamtkosten betragen: 0,00

Bebauungsplan24 Kevelaer

Kevelaer ist Mitglied der Euregio Rhein-Waal. Sie ist eine Mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Einwohner
27.891 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
47623–47627
Vorwahlen
02832, 02838
Adresse der Stadtverwaltung
Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer
Peter-Plümpe-Platz 12, 47623 Kevelaer 47623 Nordrhein-Westfalen DE
Website
Adressen:
1. Stadt Kevelaer
Rathausplatz 1
47623 Kevelaer

2. Kreis Kleve
Wilhelmstraße 26
47533 Kleve

3. Finanzamt Kleve
Hagsche Straße 1
47533 Kleve
Gemeinde Kevelaer – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00 13:30 - 15:30
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen
In Kevelaer sindSeveral Bebauungspläne und Änderungsverfahren aktuell im Gange:

- Bebauungsplan Nr. 104 für die Wohnbaufläche Rheinstraße: Öffentliche Auslegung fand vom 16.12.2024 bis 26.01.2025 statt.
- Bebauungsplan für das Gewerbegebiet Aent Vorst (Kevelaer Nr. 103): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Bebauungsplan für den Solarpark Wember Straße (Kevelaer Nr. 102): Frühzeitige Beteiligung und Offenlage sind geplant.
- Änderungsverfahren für das Wohngebiet Hüls (Kevelaer Nr. 85): Teil A und Teil B sind in verschiedenen Verfahrensschritten.
- Neuordnung des Gewerbegebietes Süd (Kevelaer Nr. 84): Vorentwurf und Begründung sind verfügbar.

Diese Pläne umfassen verschiedene Schritte wie frühzeitige Beteiligung, öffentliche Auslegung und Abwägung, bevor sie als Satzung beschlossen und bekanntgemacht werden.

FAQ

Was ist ein Flächennutzungsplan?

Ein Flächennutzungsplan (FNP) ist ein vorbereitender Bauleitplan, der die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung für das gesamte Gemeindegebiet in groben Zügen darstellt. Er zeigt:

  • Wohnbauflächen
  • Gewerbliche Bauflächen
  • Grünflächen
  • Verkehrsflächen
  • Flächen für Gemeinbedarf

Im Gegensatz zum Bebauungsplan ist der Flächennutzungsplan nicht rechtsverbindlich für Bürger, sondern dient als Richtlinie für die Verwaltung und als Grundlage für die Erstellung von Bebauungsplänen.

Wie oft wird ein Flächennutzungsplan aktualisiert?

Die Aktualisierung eines Flächennutzungsplans erfolgt:

  • Bei Bedarf: Wenn sich Rahmenbedingungen oder Ziele ändern
  • Regelmäßige Überprüfung: Meist alle 10-15 Jahre
  • Teilfortschreibungen: Für einzelne Bereiche oder Themen
  • Gesamtfortschreibung: Bei umfassendem Änderungsbedarf

Faktoren, die eine Aktualisierung auslösen können:

  • Demographischer Wandel
  • Wirtschaftliche Entwicklungen
  • Neue gesetzliche Vorgaben
  • Veränderte Umweltbedingungen

Eine regelmäßige Anpassung stellt sicher, dass der FNP ein aktuelles Planungsinstrument bleibt.