Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Kettenkamp

Kettenkamp ist eine Gemeinde innerhalb der Samtgemeinde Bersenbrück im Norden des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen
Bundesland
Landkreis
Einwohner
1816 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
49577
Vorwahl
05436
Adresse der Verbandsverwaltung
Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück
Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück 49577 Niedersachsen DE
Website
Ortsteile
Bockraden, Bockraden
Adressen:
1. Gemeinde Kettenkamp
Hauptstraße 1
49439 Kettenkamp

2. Landkreis Osnabrück
Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück

3. Einwohnermeldeamt Kettenkamp
Hauptstraße 1
49439 Kettenkamp
Gemeinde Kettenkamp – Öffnungszeiten
  • Montag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Dienstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Mittwoch: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Donnerstag: 09:00 - 12:30 14:00 - 15:30
  • Freitag: 09:00 - 12:30
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?

Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:

  1. Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
  2. Mischgebiete
  3. Gewerbegebiete
  4. Industriegebiete
  5. Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)

Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:

  • Bestimmt den Charakter eines Gebiets
  • Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
  • Verhindert störende Nutzungskonflikte
  • Steuert die städtebauliche Entwicklung

Wer erstellt Bebauungspläne und Flächennutzungspläne?

Bebauungspläne und Flächennutzungspläne werden von den Gemeinden erstellt. Der Prozess umfasst:

  1. Planung durch das Stadtplanungsamt oder beauftragte Planungsbüros
  2. Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
  3. Beratung in den zuständigen Ausschüssen
  4. Beschlussfassung durch den Gemeinderat

Bei Flächennutzungsplänen ist oft eine Abstimmung mit Nachbargemeinden erforderlich. In größeren Städten können Bezirksvertretungen bei der Erstellung von Bebauungsplänen mitwirken.