Kirchanschöring ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
3339 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahlen
83417, 83329
Vorwahl
08685
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Au, Bannmühle, Berg, Breitwies, Bubenberg, Dürnberg, Eberding, Eschelbach, Fischenberg, Frohnholzen, Güsshübel, Haag, Hausen, Herrnöd, Hipflham, Höfen, Hof, Irlach, Kolomann, Lackenbach, Längersöd, Lebenau, Leiharting, Milzham, Muttering, Penesöd, Pölln, Redl, Reut, Rothanschöring, Schwaig, Steinersöd, Stockham, Voglaich, Watzing, Wiedmais
Adressen:
1. Gemeinde Kirchanschöring, Hauptstraße 1, 83417 Kirchanschöring
2. Standesamt Kirchanschöring, Hauptstraße 1, 83417 Kirchanschöring
3. Finanzamt Traunstein, Ludwigstraße 9, 83278 Traunstein
Gemeinde Kirchanschöring – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Warum sind Bebauungspläne und Flächennutzungspläne wichtig?
Bebauungspläne und Flächennutzungspläne sind aus mehreren Gründen wichtig:
- Steuerung der Stadtentwicklung: Ermöglichen eine geordnete und nachhaltige städtebauliche Entwicklung
- Rechtssicherheit: Schaffen klare Regeln für Bauvorhaben und minimieren Konflikte
- Interessenausgleich: Berücksichtigen verschiedene Interessen wie Wohnen, Gewerbe und Umweltschutz
- Infrastrukturplanung: Ermöglichen vorausschauende Planung von Verkehr, Versorgung und öffentlichen Einrichtungen
- Umwelt- und Klimaschutz: Können Grünflächen sichern und umweltfreundliche Bauweisen fördern
- Wirtschaftsförderung: Können Flächen für Gewerbe und Industrie bereitstellen und so die lokale Wirtschaft fördern
Was ist eine Grundflächenzahl (GRZ) im Bebauungsplan?
Die Grundflächenzahl (GRZ) ist ein Maß für die Intensität der Bebauung eines Grundstücks. Sie gibt an, welcher Anteil des Baugrundstücks maximal überbaut werden darf. Beispiele:
- GRZ 0,4: 40% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
- GRZ 0,6: 60% der Grundstücksfläche dürfen überbaut werden
Zur überbauten Fläche zählen:
- Gebäude
- Garagen und überdachte Stellplätze
- Nebenanlagen wie Terrassen oder Schwimmbäder
Die GRZ dient dazu, eine ausreichende Durchgrünung und Versickerungsfläche sicherzustellen und eine Überdichtung zu verhindern.