Bebauungsplan / Flächennutzungsplan / Liegenschaftskarte / Liegenschaftsbuch

Bebauungsplan - Daten

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Grundbuch & Liegenschaftsbuch: zweiter und dritter Auszug jeweils 25,00€ (sofern zweiter Auszug notwendig und Grundstücksdaten nicht im ersten Auszug enthalten sind, ansonsten kostenfrei).
Liegenschaftskarte und Bebauungsplan: Falls möglich liefern wir Ihnen alle Grundstücksdaten auf einer einzelnen Karte, daher nur einmalige Berechnung.

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Bebauungsplan24 Obing

Obing ist eine Gemeinde im oberbayerischen Landkreis Traunstein und der Sitz der Verwaltungsgemeinschaft Obing, die die Gemeinden Obing, Pittenhart und Kienberg umfasst.
Bundesland
Regierungsbezirk
Oberbayern
Landkreis
Einwohner
4347 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
83119
Vorwahl
08624
Adresse der Gemeinde
Kienberger Str. 5, 83119 Obing
Kienberger Str. 5, 83119 Obing 83119 Bayern DE
Website
Ortsteile
Autschachen, Bernhaiming, Ed, Eglsee, Grössenberg, Großbergham, Großornach, Grub, Haiming, Hainham, Hausen, Herndling, HerzogimFeld, Hochbruck, Honau, Ilzham, Jepolding, Kleinbergham, Kleinornach, Knering, Landertsham, Lindach, Moosmhl, Oberleiten, Pfaffing, Roitham, Rumersham, Sachsenham, Schalkham, Schlaipfering, Stockham, Stöttwies, Thalham, Thorstadl, Unterpirach, Waldhaiming, Zeismering, Autschachen, Bernhaiming, Ed
Adressen:
1. Gemeinde Obing, Hauptstraße 16, 83349 Obing
2. Landratsamt Traunstein, Ludwigstraße 1, 83278 Traunstein
3. Amtsgericht Traunstein, Am Stadtplatz 1, 83278 Traunstein
Gemeinde Obing – Öffnungszeiten
  • Montag: 08:00 - 12:00
  • Dienstag: 08:00 - 12:00
  • Mittwoch: 08:00 - 12:00
  • Donnerstag: 08:00 - 12:00
  • Freitag: 08:00 - 12:00
  • Samstag: Geschlossen
  • Sonntag: Geschlossen

FAQ

Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?

Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:

  • Dauer: Mindestens ein Monat
  • Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
  • Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
  • Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
  • Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)

Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.

Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?

Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:

  • Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
  • Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
  • Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
  • Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger

Vorteile des VEP:

  • Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
  • Schnellere Realisierung von Projekten
  • Kosteneinsparung für die Gemeinde

Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.