Kirchroth ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94356
Vorwahl
09428
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmhl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumhl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus, Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmühl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumühl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchroth
Hauptstraße 1
94356 Kirchroth
2. Landkreis Straubing-Bogen
Landratsamt Straubing-Bogen
Wenzelstraße 2
94315 Straubing
3. Bürgeramt Straubing
Stadtplatz 1
94315 Straubing
Gemeinde Kirchroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Vorhaben- und Erschließungsplan?
Ein Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) ist ein Sonderfall des Bebauungsplans:
- Wird von einem Vorhabenträger (Investor) in Abstimmung mit der Gemeinde erstellt
- Bezieht sich auf ein konkretes Bauvorhaben und dessen Erschließung
- Ist Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
- Wird ergänzt durch einen Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger
Vorteile des VEP:
- Flexiblere Gestaltungsmöglichkeiten
- Schnellere Realisierung von Projekten
- Kosteneinsparung für die Gemeinde
Der VEP ermöglicht eine enge Abstimmung zwischen öffentlichen und privaten Interessen bei der Projektentwicklung.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.