Kirchroth ist eine Gemeinde im niederbayerischen Landkreis Straubing-Bogen.
Bundesland
Regierungsbezirk
Niederbayern
Landkreis
Straubing-Bogen
Einwohner
3825 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
94356
Vorwahl
09428
Adresse der Gemeinde
Website
Ortsteile
Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmhl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumhl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus, Altenhof, Aufroth, Bachhof, Fahrnhaus, Grabmühl, Grasleiten, Hundsschweif, Neuhaus, Neumühl, Neuroth, Pichsee, Saulburg, Spitzhaus, Staudenhaus, Thalstetten, Vogelsang, Zieglhaus
Adressen:
1. Gemeindeverwaltung Kirchroth
Hauptstraße 1
94356 Kirchroth
2. Landkreis Straubing-Bogen
Landratsamt Straubing-Bogen
Wenzelstraße 2
94315 Straubing
3. Bürgeramt Straubing
Stadtplatz 1
94315 Straubing
Gemeinde Kirchroth – Öffnungszeiten
- Montag: 08:00 - 12:00
- Dienstag: 08:00 - 12:00
- Mittwoch: 08:00 - 12:00
- Donnerstag: 08:00 - 12:00
- Freitag: 08:00 - 12:00
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
FAQ
Was ist ein Bebauungsplan?
Ein Bebauungsplan ist ein rechtsverbindliches Dokument der Stadtplanung, das detailliert festlegt, wie Grundstücke in einem bestimmten Gebiet bebaut und genutzt werden dürfen. Er enthält wichtige Informationen wie:
- Art der baulichen Nutzung (z.B. Wohngebiet, Gewerbegebiet)
- Maß der baulichen Nutzung (z.B. Höhe und Dichte der Bebauung)
- Bauweise und überbaubare Grundstücksflächen
- Verkehrsflächen und Grünflächen
Bebauungspläne sind das zentrale Instrument zur Steuerung der städtebaulichen Entwicklung auf lokaler Ebene und dienen als Grundlage für Baugenehmigungen.
Was bedeutet "öffentliche Auslegung" bei Bebauungsplänen?
Die öffentliche Auslegung ist ein wichtiger Teil des Bebauungsplanverfahrens:
- Dauer: Mindestens ein Monat
- Ort: Meist im Rathaus oder Bauamt
- Inhalt: Planentwurf, Begründung, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Zweck: Information der Öffentlichkeit und Möglichkeit zur Stellungnahme
- Ankündigung: Eine Woche vorher in ortsüblicher Weise (z.B. Amtsblatt, Zeitung)
Während der Auslegung können Bürger Anregungen und Bedenken äußern, die im weiteren Verfahren berücksichtigt werden müssen.